Mit einem Maßnahmen-Paket für bezahlbaren Wohnraum geht die Landeshauptstadt Potsdam in die nächste Stadtverordnetenversammlung am 21. Januar 2026: So will sie zwei weitere soziale Erhaltungssatzungen einbringen, um in dem Gebiet der Barocken Stadterweiterung und in Babelsberg Nord einer möglichen Verdrängung von Bevölkerungsgruppen durch Luxussanierungen entgegenzuwirken. Zugleich will sie das Zweckentfremdungsverbot neu fassen, damit Wohnungen nicht der Wohnnutzung entzogen werden, wenn die bisherige Satzung ausläuft. Und sie treibt die Fortschreibung des Baulandmodells voran, um bei neuen Vorhaben weiterhin einen verbindlichen Anteil mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen zu sichern.
Bereits 2023 hatte die Landeshauptstadt für Babelsberg Süd und die Teltower Vorstadt soziale Erhaltungssatzungen erlassen. Für die Brandenburger Vorstadt werden die Voraussetzungen für einen möglichen Satzungserlass derzeit ermittelt. Dies will die Landeshauptstadt Potsdam nun auch für die beiden weiteren Gebiete tun, die beim gesamtstädtischen Sozialraumscreening 2023 als sogenannte Verdachtsgebiete identifiziert wurden, in denen die soziale Zusammensetzung der Wohnbevölkerung durch Gentrifizierung gefährdet ist.
Dafür sollen in der Barocken Stadterweiterung und Babelsberg Nord vertiefende Untersuchungen beauftragt werden, einschließlich einer repräsentativen Haushaltsbefragung. Erst auf Grundlage dieser vertiefenden Untersuchungen kann den Stadtverordneten eine Beschlussvorlage zur rechtssicheren Entscheidung über den Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung vorgelegt werden. Schon mit dem Aufstellungsbeschluss könnte die Stadtverwaltung aber in diesen Gebieten negative Entwicklungen zeitweise bremsen – etwa bei Abriss, Rückbau, größeren Umbauten oder Nutzungsänderungen, indem sie Baugesuche zurückstellt.
Ein weiteres Instrument für den Erhalt von Wohnraum ist die seit 2021 geltende Zweckentfremdungsverbotssatzung. Laut dieser dürfen Wohnungen nicht ohne Genehmigung dauerhaft leer stehen, überwiegend gewerblich genutzt oder als Kurzzeit-Unterkünfte vermarktet werden. Weil die bisherige Satzung, wie gesetzlich geregelt, nach fünf Jahren am 29. April 2026 außer Kraft tritt, legt die Landeshauptstadt Potsdam der Stadtverordnetenversammlung nun die Neuaufstellung der Zweckentfremdungsverbotssatzung zur Entscheidung vor. Dies nimmt sie zum Anlass, die Regeln zu präzisieren, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen und Wohnraum in einem weiterhin angespannten Markt wirksam zu schützen.
„In einem so angespannten Wohnungsmarkt wie Potsdam gehören Wohnungen nicht in die Kurzzeitvermietung oder in dauerhaften Leerstand. Mit der neu gefassten Satzung sichern wir Wohnraum im Bestand und schaffen klare Regeln“, sagt Potsdams Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Brigitte Meier.
Zudem wird die Landeshauptstadt der Stadtverordnetenversammlung die Konzeption zur Fortschreibung des Potsdamer Baulandmodells vorstellen. Sie setzt damit den Auftrag der Stadtverordneten vom 2. Juli 2025 um. Das Potsdamer Baulandmodell ist seit 2017 eine städtische Richtlinie, die festlegt, welche Vereinbarungen die Landeshauptstadt Potsdam bei Bebauungsplanverfahren über städtebauliche Verträge mit Vorhabenträgern abschließt. Es soll die Schaffung bezahlbaren Wohnraums sicherstellen, indem bei Wohnungsbauvorhaben bis zu 30 Prozent der Wohnfläche als mietpreis- und belegungsgebunden vereinbart werden. Gleichzeitig wird geregelt, dass Planungsbegünstigte sich an planungsbedingten Folgekosten beteiligen – etwa für Straßen, Grünflächen und zusätzliche Kita- und Schulplätze. Mit diesen verbindlichen Leitplanken wird ermöglicht, dass Wachstum mit bezahlbarem Wohnen und bedarfsgerechter kommunaler Infrastruktur einhergeht.
Mit der Fortschreibung des Baulandmodells will die Landeshauptstadt Potsdam nun auch auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren – insbesondere die hohen Baukosten und Finanzierungskosten, aber auch auf die neuen bundesrechtlichen Möglichkeiten, die beispielsweise durch den sogenannten Bauturbo entstehen. Ziel ist, dass auch bei Vorhaben, die über neue Verfahren beschleunigt werden, Vereinbarungen zur Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen verlässlich abgeschlossen werden können – und dass die Vertragsbausteine im Baulandmodell systematisch weiterentwickelt werden.
Dafür werden die bisherige Anwendung evaluiert und der Nachsteuerungsbedarf erfasst. Ab Ende des ersten Quartals 2026 sind Informations- und Beteiligungsformate mit Kommunalpolitik, Fachverwaltung, Wohnungswirtschaft, Verbänden und weiteren Akteuren geplant. Die Ergebnisse sollen in die neue Richtlinie einfließen, die die Landeshauptstadt Potsdam voraussichtlich im September 2026 den Stadtverordneten zur Entscheidung vorlegen wird.