Die Musikschule der Landeshauptstadt Potsdam bleibt auch künftig ein zentraler Ort für musikalische Bildung, Begegnung und kulturelle Teilhabe. Um die hohe Qualität des Unterrichts langfristig sichern zu können, hat die Verwaltung den Stadtverordneten eine schrittweise Anpassung der Musikschulgebühren ab dem Schuljahr 2026/27 vorgelegt. Gleichzeitig werden die sozialen Ermäßigungen deutlich verbessert und damit Familien sowie Menschen mit geringem Einkommen gezielt entlastet. Die Gebühren der städtischen Musikschule wurden in den meisten Bereichen seit 2011 nicht mehr angepasst; lediglich die Kursangebote wurden 2014 erhöht. In diesem Zeitraum sind jedoch die Kosten der Musikschule deutlich gestiegen – unter anderem durch Inflation, höhere Sach- und Personalkosten, steigende Honorare sowie die Ausweitung der Festanstellungen von Lehrkräften infolge des Herrenberg-Urteils.
Die Gebühren sollen stufenweise angepasst werden – zum Schuljahr 2026/27, 2027/28 sowie 2028/29. Die Erhöhungen erfolgen in sozial ausgewogenen Schritten und unterscheiden sich je nach Unterrichtsform. Ohne Instrumentenmieten betrachtet steigen die Gebühreneinnahmen für Kurse und Unterricht
- zum 01.08.2026 um rund 8,5 bis 23 Prozent,
- zum 01.08.2027 um rund 7,7 bis 12,7 Prozent,
- zum 01.08.2028 um rund 7,1 bis 10,7 Prozent.
Auch die Instrumentenmieten werden in mehreren Stufen angepasst, um eine kostendeckendere Kalkulation zu erreichen. Gleichzeitig werden die bewährten pädagogischen Strukturen der Musikschule gesichert und die Unterrichtsqualität langfristig stabilisiert. Angebote ohne nennenswerte Nachfrage – wie Gruppenunterricht ab vier Teilnehmenden oder flexible Gruppenmodelle – sollen künftig nicht mehr vorgehalten werden.
Sozial- und Geschwisterermäßigungen werden verbessert
Die Landeshauptstadt Potsdam möchte sicherstellen, dass die Musikschule allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen offensteht – unabhängig vom Einkommen. Deshalb werden die bestehenden Ermäßigungsregelungen deutlich ausgeweitet. Die Sozialermäßigung steigt künftig von bisher 30 auf 50 Prozent. Zugleich wird der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert: Neben Grundsicherung nach SGB II und SGB XII werden auch Wohngeld, Kinderzuschlag, BAföG, Bundesausbildungshilfe (BAB), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie der zukünftige Kultur- und Sozialpass der Landeshauptstadt anerkannt. Damit schafft Potsdam einen niedrigschwelligen Zugang und stärkt kulturelle Teilhabe.
Auch die Geschwisterermäßigung wird angehoben und bereits ab dem zweiten Kind wirksam. Ein zentrales Ziel der neuen Satzung ist, dass Musikunterricht weiterhin für alle Kinder und Jugendlichen erreichbar bleibt.
- die Geschwisterermäßigung wird ab 01.08.2026 stark angehoben:
- 2. Kind: künftig 25 % (bisher 15 %)
- 3. Kind: künftig 50 % (bisher 30 %)
- 4. Kind: künftig 75 % (bisher 60 %)
- ab dem 5. Kind weiterhin 100 %
Ermäßigungen gelten künftig nicht nur für den klassischen Einzel- und Gruppenunterricht, sondern auch für Kurse – ein Bereich, in dem bislang keine Nachlässe vorgesehen waren. Auch damit werden soziale und familiäre Entlastungswirkungen breiter wirksam als bisher.
Musiklernen fördert Kreativität, Konzentration und gemeinschaftliches Miteinander – diese Chancen sollen auch in Zukunft möglichst vielen Menschen offenstehen. Die neue Gebührensatzung verbindet wirtschaftliche Notwendigkeit mit sozialer Verantwortung. Sie trägt steigenden Kosten Rechnung, sichert die Qualität des Unterrichts und stärkt gleichzeitig den Anspruch der Stadt, kulturelle Bildung für alle zu ermöglichen.