Pressemitteilung Nr. 543 vom 27.10.2022 Vereinbarung von Prioritäten für den Fachbereich Stadtplanung

Abbildung Webkarte Stadtplanung Kartengrundlage
© OpenStreetMap
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In die Stadtverordnetenversammlung am 9. November wird die Verwaltung eine Beschlussvorlage zur Vereinbarung von Prioritäten für den Fachbereich Stadtplanung einbringen. Die Beschlussvorlage zielt darauf, eine politische Festlegung der Dringlichkeit für die stadtplanerischen Aufgaben im Fachbereich für das Jahr 2023 zu treffen.

Seit dem Jahr 2001 legt die Verwaltung der Stadtverordnetenversammlung in jährlichen Abständen eine Beschlussvorlage zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung zur Bestätigung vor. Nach der Umstrukturierung des Fachbereichs Stadtplanung im Mai 2022 wird die Vereinbarung von Prioritäten nun um die übrigen planerischen Aufgaben der Bereiche erweitert. Die aktuelle Beschlussvorlage umfasst damit Aufgaben in den Bereichen Stadtraum Nord, Stadtraum Mitte, Stadtraum Süd-West, Stadtraum Süd-Ost und Gesamtstädtische Planung. Sie erstreckt sich – neben den Bebauungsplänen - auf die in Arbeit befindlichen städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, auf Maßnahmen aus dem Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“, auf städtebauliche Rahmenplanungen, baurechtliche Satzungen und auf gesamtstädtische Planungsaufgaben.

Mit der vorgeschlagenen Regelung soll eine Einstufung der anstehenden Planungsaufgaben in drei Prioritätenstufen erfolgen. Damit kann entschieden werden, welche der in Arbeit befindlichen städtebaulichen Maßnahmen und Planungen mit welcher Dringlichkeit bearbeitet werden sollen und welche Aufgaben angesichts der begrenzten personellen Kapazitäten zurückgestellt werden müssen.

Auch für das Jahr 2023 zeichnet sich ab, dass ein außerordentlich dringlicher Bedarf an der Bereitstellung von Flächen für die soziale Infrastruktur besteht, für die verschiedene Planverfahren erforderlich sind. Eine große Dringlichkeit besteht ebenfalls für den Wohnungsbau, insbesondere in der Sicherung mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen. Auch für die Gewerbeflächensicherung, die technische Infrastruktur und die Entwicklung stadtentwicklungsrelevanter Sonderprojekte ist in hohem Umfang eine städtebauliche Planung bzw. Bauleitplanung erforderlich.

„Ziel ist es, vor der abschließenden Behandlung dieser Beschlussvorlage im Stadtentwicklungsausschuss allen Ortsbeiräten die Möglichkeit der Mitwirkung in ihrem jeweiligen räumlichen Verantwortungsbereich zu geben“, sagt der Fachbereichsleitende Erik Wolfram. Eine abschließende Entscheidung wird für die Stadtverordnetenversammlung im Januar 2023 angestrebt.