Pressemitteilung Nr. 540 vom 27.10.2022 Abfallentsorgung: Grundgebühren für Haushalte sinken

Neue Abfallgebührensatzung für das Jahr 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt
Abfallbehälter
© Landeshauptstadt Potsdam/Jan Seelig
Abfallbehälter (© Landeshauptstadt Potsdam/Jan Seelig)

Die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Brigitte Meier, und der Fachbereichsleiter Ordnung und Sicherheit, Dr. Karsten Lauber, stellten in einer Pressekonferenz die Abfallgebührensatzung für das Jahr 2023 vor, die der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger der Landeshauptstadt Potsdam den Stadtverordneten in ihrer Sitzung vom 9. November 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt hat. In der genannten Abfallgebührensatzung wurden die Abfallgebühren für das Jahr 2023 angepasst. Im Ergebnis der Kalkulation sind mehrere Änderungen gegenüber dem laufenden Veranlagungsjahr 2022 zu verzeichnen.

Die Beigeordnete Brigitte Meier: „Auch wenn in 2023 die Grundgebühr erheblich sinkt, ist mit Blick auf die aufgrund der aktuellen Situation sehr hohen Energiepreise ab 2024 wieder mit steigenden Abfallgebühren zu rechnen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, kann die Potsdamer Bevölkerung etwas tun. Vermeiden Sie Abfälle oder geben diese zur Wiederverwendung weiter und nutzen Sie die umfangreichen Getrenntsammlungsangebote der Stadt.“

Die Grundgebühr für Haushalte sinkt im Jahr 2023 um 20,4% bzw. 5,84 € pro Person und Jahr. Die Leistungsgebühren für Restabfall und Bioabfall erhöhen sich dagegen, beim Restabfall zwischen 6,1 bis 8,4% und beim Bioabfall zwischen 2,8 bis 9,5%, jeweils in Abhängigkeit der einzelnen Behältergrößen.

Die unterschiedliche Entwicklung der Gebührenhöhe in den Grund- und Leistungsgebühren für das Jahr 2023 ergibt sich zum einen aus gestiegenen Sammelkosten bei der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (Tarifanpassung, Erhöhung Verbrauchskosten) und auf der anderen Seite aus der Berücksichtigung der Überdeckung aus dem Jahr 2021.

Berücksichtigt wurde in der Abfallgebührenkalkulation 2023 eine vorläufige Überdeckung i.H. von 2,1 Mio. €. Die Überdeckung resultiert einerseits aus gestiegenen Verwertungserlösen für Altpapier, Schrott und Alttextilien i.H. von ca. 1 Mio. € gegenüber der Prognose. Bei den Verwertungserlösen war am Weltmarkt eine rasante Entwicklung nach oben zu verzeichnen, die für das Jahr 2021 so nicht prognostiziert werden konnte, da es zum Zeitpunkt der Kalkulation Mitte 2019 eine Tiefphase bei den Verwertungserlösen gab.
Neben den gestiegenen Verwertungserlösen sind bei den drittbeauftragten Unternehmen (STEP, EEW) auf Grund von Mindermengen geringere Kosten für die Sammlung und Verwertung entstanden. Weiterhin gab es Rückzahlungen aus einem Preisvorbehalt für Dieselkosten und wegen nicht getätigter Planinvestitionen der Stadtentsorgung Potsdam GmbH.

Zudem sind im Jahr 2021 auch in der Verwaltung nicht die Kosten in der veranschlagten Höhe entstanden, da einige Stellen nicht besetzt waren und pandemiebedingt nicht alle geplanten Vorhaben umgesetzt werden konnten.

Bezogen auf zwei Beispielrechnungen verändern sich die Gebühren 2023 wie folgt:
Für einen Vierpersonenhaushalt, mit einer 80-Liter-Restabfalltonne, die 14-täglich und eine 60 Liter Biotonne die wöchentlich geleert werden, sinken die Gebühren um 16,23 Euro von 234,08 € im Jahr 2022 auf 217,85 € im Jahr 2023.

In einer Wohnanlage mit 100 Personen, mit drei 1100-Liter-Restabfallbehältern und einer 240- Liter-Biotonne jeweils mit wöchentlicher Leerung sinken die Gebühren um 281,46 Euro von 7.853,91 € im laufenden Jahr auf 7.572,45 € in 2023.

In einzelnen Beispielen mit sehr hohen spezifischen Restabfall- und Bioabfallvolumina in Bezug auf die angeschlossenen Einwohner/Gewerbe, kann es im Vergleich zum laufenden Jahr jedoch auch zu Gebührenerhöhungen kommen. Hier lohnt es sich in jedem Fall, die Behältergestellungen weiter zu optimieren und an die tatsächlichen Bedarfe anzupassen. Die Landeshauptstadt Potsdam unterstützt hier gern mit Abfallberatungsangeboten.