Pressemitteilung Nr. 209 vom 05.05.2022 Bebauungsplan 142 „Schulstandort Waldstadt Süd“ – Landeshauptstadt verzichtet auf wettkampftaugliche Sportplätze

Rathaus Potsdam,
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Rathaus Potsdam, Foto: Frank Daenzer

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt Süd“ hat mit den von den Stadtverordneten bereits 2019 beschlossenen Nutzungen einer Gesamtschule, einer Förderschule, wettkampffähiger Sportplätze und einer Kita vom Juli bis August 2021 öffentlich ausgelegen. Insgesamt gingen über 100 Hinweise der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger bei der Stadtverwaltung ein.

Die Hinweise und Stellungnahmen wurden anschließend ausgewertet. Kritik an den Planungen gab es vor allem zur Nutzung des Waldes, dessen Klimaschutzbelang zu wenig beachtet sei; zur Überplanung von Flächen im Landschaftsschutzgebiet für die wettkampffähigen Sportplätze und zur Alternativprüfung für die Sportplätze.

Die vorgebrachten Einwendungen gegen die Planung sind in Teilen nachvollziehbar. Vor allem die Überplanung von neun Hektar Wald und die Inanspruchnahme von Flächen des Landschaftsschutzgebietes stellen nach Auffassung der Verwaltung für den weiteren Planungs- und Umsetzungsprozess des Standortes ein erhebliches rechtliches Risiko dar. Ob die Befreiungsvoraussetzungen für die Nutzung des Landschaftsschutzgebietes für zwei wettkampffähige Sportplätze in der entsprechenden räumlichen Größe tatsächlich vorliegen, könnte zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, die zu einer deutlichen Verzögerung beim Bau der dringend benötigten Gesamtschule und der Förderschule führen.

Die Landeshauptstadt schlägt daher vor, im weiteren Bebauungsplanverfahren auf die wettkampftauglichen Sportplätze im Landschaftsschutzgebiet zu verzichten und die Bauleitplanung auf die Schulen und die Kita zu begrenzen, auch wenn dies dem Beschluss der Stadtverordneten widerspricht, an allen neuen Schulstandorten auch wettkampftaugliche Sportanlagen zu errichten.

Die Erforderlichkeit des Vorhabens und damit die Inanspruchnahme von Waldflächen steht nicht in Frage. Die Schaffung eines Schulstandortes ist ein legitimes städtebauliches Ziel im Rahmen der Pflichtaufgaben der Landeshauptstadt. Der Bedarf an der Gesamtschule und der Förderschule wurde erst vor kurzem im Rahmen der Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplanung 2021-2026 erneut bestätigt. Im Bereich der Sportfreianlagen besteht stadtweit noch immer ein Bedarf von zehn Großspielfeldern. Mit der Realisierung der Grundschule am Filmpark und der damit nicht mehr in Rede stehenden Inanspruchnahme der Sandscholle ist jedoch ein wichtiger Begründungszusammenhang für den Babelsberg-nahen Standort Waldstadt Süd für einen wettkampffähigen Fußballplatz entfallen.        

Für die Realisierung der Außen- und Sportanlagen der Gesamtschule und der Förderschule ist weiterhin die Inanspruchnahme des Landschaftsschutzgebietes erforderlich, allerdings nur noch in einem kleinen Umfang von ca. einem Hektar statt knapp fünf Hektar in der bisherigen Planung. Damit kann der auch in der bisherigen Planung vorgesehene Abstand des Schulstandortes von der Wohnbebauung eingehalten werden und wird für den Realisierungswettbewerb des Kommunalen Immobilien Service die Chance eröffnet, dem Schulcampus möglichst einen Waldstadtcharakter zu verleihen.

Ergebnis und Schlussfolgerungen der Auslegung des Bebauungsplans Nr. 142 wurden der Bürgerinitiative „Bürger für Waldstadt“ und dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) heute vorgestellt und werden am 10. Mai 2022 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums diskutiert.