Pressemitteilung Nr. 174 vom 25.04.2022 Für Parken in der Landeshauptstadt: Änderung der Parkgebührenordnung

Für Parken in der Landeshauptstadt: Änderung der Parkgebührenordnung Erweiterung der Parkzone 1 / Stundengebühr steigt / Sonderbedingungen für Carsharing
Parkgebührenordnung 2022. Karte: Landeshauptstadt Potsdam
© Parkgebührenordnung 2022. Karte: Landeshauptstadt Potsdam
Parkgebührenordnung 2022. Karte: Landeshauptstadt Potsdam

Die Verwaltung legt der Stadtverordnetenversammlung zur nächsten Sitzung den Vorschlag für eine neue Parkgebührenordnung vor. Die Gebühren sollen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen erhoben werden, wo dies durch Verkehrszeichen gebührenpflichtig oder mit Parkschein verkehrsrechtlich angeordnet ist. „Unsere Innenstadt soll für Anwohnerinnen und Anwohner lebenswerter werden und für Besucherinnen und Besucher eine höhere Aufenthaltsqualität erhalten. Zugeparkte Straßen und Plätze stehen dem offensichtlich entgegen. Mit den neuen Parkgebühren soll einerseits die Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes, also ÖPNV, Rad- und Fußverkehr, für die Fahrt in die Innenstadt attraktiver werden. Andererseits hoffen wir, dass die vorhandenen Parkhäuser und Tiefgaragen am Rand der Innenstadt stärker genutzt werden, da es dann keinen Preisvorteil für das Abstellen der Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum mehr gibt“, so Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt.

Die Parkgebühren in den Parkhäusern und Tiefgaragen liegen derzeit zwischen 1,50 Euro und 2,50 Euro je Stunde. Die letzte Änderung der Parkgebühren für öffentliche Straßen und Plätze in der Landeshauptstadt gab es im Jahr 2016; seither ist die Parkgebührenhöhe konstant. Dem stehen seit dieser Zeit drei Preiserhöhungen für eine ÖPNV-Einzelfahrt in Potsdam gegenüber.

Geplant ist, die Parkzone 1 auf weitere hoch ausgelastete Bereiche der Innenstadt auszuweiten und die Parkgebühren von derzeit 2 Euro je Stunde auf 3 Euro zu erhöhen. Dieser Tarif würde als neue Parkzone 1 dann in dem Bereich gelten, der durch folgende Straßen begrenzt wird:

  • Im Norden: Gregor-Mendel-Straße (Tieckstraße bis Jägerallee), Jägerallee, Helene-Lange-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Behlertstraße
  • Im Osten: Behlertstraße, Berliner Straße (Behlertstraße bis Am Kanal)
  • Im Süden: Am Kanal, Am Alten Markt, Humboldtstraße, Breite Straße (Humboldtstraße bis Schopenhauerstraße)
  • Im Westen: Schopenhauerstraße (Breite Straße bis Weinbergstraße).

Das übrige Stadtgebiet soll künftig in der Parkzone 2 (derzeit Parkzone 3 und verbleibende Bereiche der Parkzone 2) zusammengefasst werden und eine Stundengebühr von 1,50 Euro gelten (derzeit 1 Euro bzw. 1,50 Euro).

Für Carsharing-Fahrzeuge sind reduzierte Stundensätze geplant (Reduzierung auf 0,50 Euro je Stunde), da Carsharing zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs beiträgt. So kann das System potentiell die Anzahl zugelassener Fahrzeuge und damit auch die Anzahl der benötigten Parkflächen verringern. Elektrisch betriebene Carsharing-Fahrzeuge sollen von Parkgebühren befreit sein. Diese kombinieren die umweltentlastende Wirkung von Carsharing und elektrisch betriebenen Kraftfahrzeugen. Um Anreize zur Verstärkung dieser positiven Effekte zu erhöhen, wird vorgeschlagen, für das Parken dieser Kraftfahrzeuge auf ansonsten gebührenpflichtigen Straßen und Wegen bis zum 31. Dezember 2026 keine Gebühr zu erheben (Grundlage: § 3 Absatz 4 Elektromobilitätsgesetz vom 5. Juni 2015).