Werkstatt zum Schulstandort Waldstadt Süd durchgeführt

Synergien in Waldstadt II
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Synergien in Waldstadt II (Foto: LHP)

Die Stadtverwaltung hat am 15. März 2019 eine Werkstatt zum weiteren Umgang mit dem geplanten Schulstandort in der Waldstadt II am Bahnhof Rehbrücke südlich der Straßenbahnwendeschleife durchgeführt. Teilgenommen haben Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung, der Bürgerinitiative, der Naturschutzverbände und der Wohnungswirtschaft.
Nachdem das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft eine Zustimmung zur Nutzung des Landschaftsschutzgebietes durch die Förderschule abgelehnt hat, ging es in der Werkstatt um Handlungsszenarien für den weiteren Prozess der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 142.

Vor dem Hintergrund der zügigen Schaffung von Baurecht für die dringend benötigten Schulneubauten wurden Möglichkeiten der Anpassung des bisherigen, im Juni 2018 in einer Leitentscheidung beschlossenen Bebauungskonzeptes diskutiert. Dabei ging es um die Frage, wo die Förderschule und die Sportanlagen im Plangebiet zukünftig verortet werden und ob die Kulturbodendeponie als Alternative in Frage kommt.

Die Stadtverwaltung legte dar, dass der Bau der Förderschule auch außerhalb des Landschaftsschutzgebietes, dann näher an der Wohnbebauung, möglich sei. Auf eine Bebauung im Landschaftsschutzgebiet völlig zu verzichten würde einen Verzicht auf die wettkampftauglichen Sportanlagen bedeuten.

Beim Standort Kulturbodendeponie stehe man erst am Anfang. Der Aufstellungsbeschluss für den entsprechenden Bebauungsplan werde erst im April 2019 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Prüfungen zu Natur- und Artenschutz, Verkehrserschließung, Bodenbelastung, Grundwassersituation und Baugrund müssten erst erfolgen, bevor im Jahr 2020 mit dem Bebauungsplanverfahren 163 begonnen werde. Außerdem seien Verhandlungen mit zwei Grundstückseigentümern, darunter auch von privat, zum Ankauf der Flächen zu führen. Eine Aussage darüber, welche Baumassen mit welchen Nutzungen auf der Kulturbodendeponie untergebracht werden könnten, sei derzeit noch nicht möglich.

Im Ergebnis kamen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Werkstatt daher überein, dass die Stadtverwaltung die Vorprüfungen zur Kulturbodendeponie so schnell wie möglich durchführen solle. Im Mai 2019 wird die Stadtverwaltung das Ergebnis der Prüfungen zur Kulturbodendeponie vorstellen, damit die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans 142 mit dem neuen Bebauungskonzept zügig erfolgen kann. Im März 2020 soll der Satzungsbeschluss gefasst werden, um die dringend benötigten Schulneubauten rechtzeitig fertigstellen zu können.