Drei neue Schiedspersonen für die Landeshauptstadt Potsdam gesucht

Bis zum 22.10.2025 bewerben und im Ehrenamt aktiv werden
Eingang Edisonallee
© Landeshauptstadt Potsdam/ Robert Schnabel

Eingang Edisonallee

In der Landeshauptstadt Potsdam sind die Schiedsstellen Potsdam III und Potsdam V sowie die Position der Stellvertretung der Schiedsstellen Potsdam I – V neu zu besetzen.

Das Schiedsamt ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt mit der Aufgabe, Streitigkeiten nach dem Brandenburgischen Schiedsstellen- und Gütestellengesetz (BbgSchGG) zwischen den Parteien zu schlichten. Dabei werden die ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen überwiegend in nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen angerufen. Sie schlichten gelegentlich aber auch in ausgewählten Strafsachen, z. B. im Falle einer Beleidigung oder Sachbeschädigung. In der Landeshauptstadt Potsdam bestehen fünf reguläre Schiedsstellen mit je einer Schiedsperson, die durch eine stellvertretende Schiedsperson unterstützt werden. 

Die zu besetzende Schiedsstelle Potsdam III ist für die Stadtteile Historische Innenstadt, Zentrum Ost und Nuthepark, Hauptbahnhof und Brauhausberg Nord, Babelsberg Nord, Templiner Vorstadt, Teltower Vorstadt, Waldstadt I und Industriegelände (seit 2019) sowie Waldstadt II zuständig.

Die zu besetzende Schiedsstelle Potsdam V ist für die nördlichen Ortsteile Uetz-Paaren, Marquardt, Satzkorn, Fahrland und Neu-Fahrland zuständig.

Die ebenfalls zu besetzende Position der stellvertretenden Schiedsperson Potsdam I – V ist für das gesamte Stadtgebiet im Verhinderungsfall einer der regulären Schiedspersonen zuständig.

Schiedspersonen sollen in der Landeshauptstadt Potsdam wohnen, hier bekannt sein und Integrität besitzen. Den Streitparteien sollen sie sachlich, vorurteilsfrei und besonnen entgegnen können. Außerdem müssen sie nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie dürfen weder infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben (§ 45 StGB), noch dürfen sie in Vermögensverfall geraten sein, § 49 Abs. 2 BbgSchGG.

Die Wahl der Schiedspersonen erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von 5 Jahren und bedarf der Bestätigung und Berufung ins Amt durch das Amtsgericht Potsdam. Der Name der jeweils gewählten Schiedsperson wird im Amtsblatt sowie auf der Webseite der Landeshauptstadt Potsdam veröffentlicht. Die Schiedsperson wird fachlich in ihr Amt eingewiesen und durch spezielle Fortbildungen fortlaufend geschult.

Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Potsdam, die das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben, können sich bis zum 22.10.2025 schriftlich oder per E-Mail mit dem Bewerbungsformular sowie gern weiteren Informationen zu ihrer Person (z. B. Lebenslauf) bei der

Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Recht und Versicherung, Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam bzw.  

per E-Mail an: recht-vergabemanagement@rathaus.potsdam.de

um das Ehrenamt bewerben. Wir freuen uns auf Ihre Einsendungen!