Netzwerk Seelische Gesundheit

    Seelische Gesundheit in der Landeshauptstadt Potsdam

    Die körperliche und seelische Gesundheit sind gleichermaßen wichtig für das Wohlbefinden der Menschen (Weltgesundheitsorganisation – WHO, 2011). Im Europäischen Pakt für psychische Gesundheit und Wohlbefinden wird psychische Gesundheit als ein Menschenrecht anerkannt (Europäische Union – EU & WHO, 2008). Seelische Gesundheit ist maßgeblich mit Lebensqualität verbunden und „wirkt sich positiv auf Lernen, Arbeiten und eine aktive Teilnahme an der Gesellschaft aus“ (EU & WHO, 2008). „In modernen Industrie-, Dienstleistungs- und Wissensgesellschaften treten körperliche Kraft und Ausdauer in den Hintergrund und mentale Leistungen in den Vordergrund“, wodurch psychische Störungen und Beeinträchtigungen immer mehr an Bedeutung erlangen (Robert Koch-Institut – RKI, 2015). Schätzungen zufolge haben etwa 11 Prozent der europäischen Bevölkerung (fast 50 Millionen Menschen) psychische Störungen (EU & WHO, 2008). Psychische Störungen haben enorme Auswirkungen für die erkrankte Person, die Familie und das persönliche Umfeld und führen mittlerweile am häufigsten zu krankheitsbedingten Behinderungen (RKI, 2015; EU & WHO, 2008). Neben den umfänglichen persönlichen Auswirkungen führen psychische Störungen auch zu großen Belastungen der Gesundheits-, Bildungs-, Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Sozialsysteme (EU & WHO, 2008).

    In der Landeshauptstadt Potsdam ist die Psychiatriekoordination im Fachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst verortet. Die Psychiatriekoordination übernimmt koordinierende und steuernde Aufgaben in der Versorgung von Menschen mit psychischen Störungen.

    Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG)

    Als ein äußerst wichtiges Gremium bei der Vernetzung der Versorgungsstrukturen von Menschen mit psychischen Erkrankungen ist die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) der Landeshauptstadt Potsdam zu nennen. Alle an der Versorgung Beteiligten haben ein Anrecht auf die Mitgliedschaft in der PSAG (§7 Abs. 2 Bbg-PsychKG). Die zentrale Aufgabe der PSAG liegt gemäß §7 Abs. 3 Bbg-PsychKG darin, auf eine Zusammenarbeit aller an der Versorgung von Menschen mit psychischen Störungen beteiligten Personen, Institutionen und Verbänden hinzuwirken. Die Landeshauptstadt Potsdam hat ihr Votum bei Planungen und Entscheidungen für eine gemeindenahe und bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung zu hören (§7 Abs. 4 Bbg-PsychKG). Die Meinungsbildung ist in der Geschäftsordnung geregelt (§7 Abs. 4 Bbg-PsychKG). Die aktuelle Geschäftsordnung der PSAG der Landeshauptstadt Potsdam mit Stand 20. September 2017 ist unter Downloads hinterlegt.

    Die PSAG besteht zurzeit aus 24 stimmberechtigten Institutionen (Stand 21.02.2019).

    In der PSAG bestehen aktuell vier Arbeitskreise (AK): AK Sucht, AK Wohnungnotfallhilfe und AK Beschäftigung und Arbeit sowie das Traumanetzwerk.