Gemäß § 2 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg gehört die Förderung des kulturellen Lebens, die Vermittlung des kulturellen Erbes auf dem Gebiet der Gemeinde sowie, den EinwohnerInnen die Teilnahme am kulturellen Leben und den Zugang zu den Kulturgütern zu ermöglichen, zu den Aufgaben der Gemeinde. Es ist das Ziel der Landeshauptstadt Potsdam für ihre Einwohnerinnen ein vielfältiges und abwechslungsreiches Kulturangebot anzubieten. Zur Umsetzung dieses Zieles ist die Landeshauptstadt Potsdam im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Betätigung an verschiedenen Kultureinrichtungen, wie einem Stadttheater und einem Konzert- und Veranstaltungshaus beteiligt.