Ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Jetzt bis zum 04. November 2022 bewerben!
Verwaltungsgericht Potsdam an der Friedrich-Ebert-Straße 32
© Verwaltungsgericht Potsdam
Verwaltungsgericht Potsdam an der Friedrich-Ebert-Straße 32 (© Verwaltungsgericht Potsdam)

Im Streit zwischen Bürgern und Behörden überprüfen die Verwaltungsgerichte die Rechtmäßigkeit des Handelns der exekutiven Gewalt. In einem Teil der Verfahren ist die Mitwirkung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter bei der mündlichen Verhandlung und Urteilsfindung vorgesehen. Ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern stehen in diesem Rahmen die gleichen Rechte zu wie den Berufsrichtern.

Anfang 2023 werden die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter

  • beim Verwaltungsgericht Potsdam für die fünfjährige Amtsperiode ab dem 01.07.2023 und
  • beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für die fünfjährige Amtsperiode ab dem 19.08.2023

gewählt. Die Landeshauptstadt Potsdam ist als kreisfreie Stadt für die Erstellung einer Vorschlagsliste verantwortlich, über die durch die Stadtverordnetenversammlung abgestimmt wird. Die Berufung erfolgt im Anschluss durch einen beim jeweiligen Gericht tagenden Wahlausschuss. Die Bewerbungsphase ist bereits abgeschlossen. Bewerbungen für die Amtszeit 2023 - 2028 werden nicht mehr entgegengenommen.


Wer kann ehrenamtliche Richterin / ehrenamtlicher Richter werden?

Voraussetzungen:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Vollendetes 25. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Beginns der Amtsperiode
  • Wohnsitz in Potsdam

Ausschlussgründe:

  • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden
  • Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann
  • Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen
  • Personen die in Vermögensverfall geraten sind

Ausgeschlossener Personenkreis:

  • Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
  • Richter,
  • Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
  • Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
  • Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen