Schadstoffe sind gefährliche Abfälle, die besonders gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe sind, die unbedingt fachgerecht entsorgt werden müssen. Sie gehören auf keinen Fall in den Restabfallbehälter, den Abfluss oder andere haushaltsnahe Abfallbehälter.
Zu Schadstoffen gehören u. a. Altfarben und -lacke (nicht ausgehärtet), Batterien und Akkus, Düngemittelreste, Fotochemikalien, Holzschutzmittel, Insektenschutzmittel, Haushalts-Chemikalien, Klebstoffe und Lösungsmittel. Verschiedene Gefahrensymbole auf den Verpackungen weisen auf deren Gefährlichkeit hin.
Abfallausweis für Abfall-Kleinerzeuger
Gewerbe, die jährlich maximal 2.000 kg Schadstoffe erzeugen, können bis zu 500 kg davon kostenfrei entsorgen. Dazu stellt die kommunale Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam einen Abfallausweis aus. Damit können die Schadstoffe kostenfrei an den Wertstoffhöfen der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) abgegeben werden.
Um als Gewerbe den Abfallausweis nutzen zu können, muss das gewerblich genutzte Grundstück an die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam angeschlossen sein. Vor Bewilligung des Abfallausweises wird dieser Anschluss geprüft.
Der Abfallausweis wird beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger der Landeshauptstadt Potsdam zu den Servicezeiten oder postalisch beantragt. Die Ausstellung erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen sofort. Der Abfallausweis muss einmal im Jahr beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger der Landeshauptstadt Potsdam verlängert werden.
Servicezeiten:
Di 09:00 – 18:00 Uhr
Do 09:00 – 16:00 Uhr
Besucheradresse:
Adresse
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Behlertstr. 3a
Haus F, Raum 1.15, Herr Patzner
14467 Potsdam
Deutschland