Pressemitteilung Nr. 365 vom 11.08.2025 Oberbürgermeister-Wahl: Rund 143.000 Potsdamerinnen und Potsdamer erhalten Wahlbenachrichtigungen

Ordner mit Unterlagen zur OBM-Wahl am 21.9.2025 und das Brandenburgisches Kommunalgesetz.
© Landeshauptstadt Potsdam/Friederike Herold

Ab dem 12. August erhalten rund 143.000 wahlberechtigte Potsdamerinnen und Potsdamer ihre Wahlbenachrichtigung für die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters am 21. September. Die Wahlbenachrichtigung enthält neben den persönlichen Angaben das Wahllokal, die Nummer aus dem Wahlberechtigtenverzeichnis und Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen. 

Wahlberechtigte können Briefwahlunterlagen wie folgt beantragen: 

  • Schriftlicher Antrag: Hierfür kann der QR-Code auf der Vorderseite oder der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt und in einem frankierten Brief verschickt werden. 
  • per E-Mail: an briefwahl@rathaus.potsdam.de
  • per Telefax: an (0331) 289-38 80 
  • per Online-Formular unter www.potsdam.de/briefwahl
  • Ab dem 1. September ist auch die persönliche Beantragung im Briefwahlbüro der Landeshauptstadt Potsdam möglich. 

Antragstellerinnen und Antragsteller müssen ihren Namen, die Wohnanschrift und das Geburtsdatum angeben. Außerdem müssen Sie angeben, ob sie bei einer eventuellen Stichwahl ins Wahllokal gehen möchten. Ansonsten erhalten sie automatisch auch für den zweiten Wahlgang die Briefwahlunterlagen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Wer bis zum 31. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat oder falsche Angaben auf der Wahlbenachrichtigung bemerkt, sollte sich zeitnah mit dem Wahlbüro der Landeshauptstadt Potsdam in Verbindung setzen. Das Wahlbüro ist telefonisch unter (0331) 289 38 70, per E-Mail unter briefwahl@rathaus.potsdam.de erreichbar oder kann persönlich ab dem 1. September im Haus 1 auf dem Verwaltungscampus, Raum 405, besucht werden.

Am 21. September 2025 sind rund 143.000 wahlberechtigte Potsdamerinnen und Potsdamer aufgerufen, eine neue Oberbürgermeisterin bzw. einen neuen Oberbürgermeister für die Landeshauptstadt Potsdam zu wählen. Sollte in der Hauptwahl keine(r) der Bewerbenden die nötige Mehrheit erhalten, treten am 12. Oktober 2025 die beiden Bewerbenden mit den meisten Stimmen in einer Stichwahl gegeneinander an. Aus diesem Grund werden die Potsdamerinnen und Potsdamer gebeten, die Wahlbenachrichtigungen auch für eine mögliche Stichwahl aufzubewahren. 

Mehr Informationen zur Oberbürgermeisterwahl und zur Briefwahl sind unter www.potsdam.de/oberbuergermeisterwahl zu finden.

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