Bereits seit dem 1. Januar 2023 sind Restaurants, Bistros, Kantinen, Cafés, Imbissbetriebe etc. verpflichtet, ihren Kunden auch Mehrwegbehälter für To-Go-Getränke oder Take-Away-Essen anzubieten.
Die Mehrwegpflicht gilt auch für Caterer und Lieferdienste sowie teilweise für den Lebensmittelhandel (z.B. heiße Theken).
Ausgenommen von der Mehrwegangebotspflicht sind kleine Betriebe mit bis zu 80 qm Verkaufsfläche und maximal 5 Beschäftigten.
Zu beachten ist:
- Essen und Getränke in Mehrwegverpackungen dürfen nicht teurer sein.
- Auf Mehrwegverpackungen darf ein Pfand erhoben werden.
- Informationen zur Nutzung von Mehrwegverpackungen müssen gut sichtbar und lesbar sein.
- Kleine Betriebe (bis 80qm Verkaufsfläche und maximal 5 Beschäftigte) müssen keine Mehrwegverpackungen bereitstellen, aber auf Kundenwunsch, Essen oder Getränke in mitgebrachte Gefäße abfüllen.
Mehrwegverpackungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Sauberkeit und Ressourcenschonung. Auch Betriebe, die nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, sollten Mehrwegverpackungen anbieten, da dies positive Auswirkungen auf die Umwelt und die Kundenbindung hat.
Hierfür haben sich in den letzten Jahren mehrere Mehrweg-Pool-Systeme in Deutschland etabliert, von denen einige bereits in der Landeshauptstadt Potsdam tätig sind.
Das Ziel der Mehrwegangebotspflicht ist die Reduzierung von Verpackungsmüll, insbesondere aus Kunststoff, und die Förderung von nachhaltigeren Praktiken in der Gastronomie.
Die Einhaltung der Pflicht zur Nutzung von Mehrweg wird durch die Untere Abfallwirtschaftsbehörde der Landeshauptstadt Potsdam kontrolliert. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden.
Welche Mehrwegsysteme genutzt werden, entscheiden die jeweiligen Betriebe selbst.
Eine Liste der am weitest verbreiteten Mehrweganbieter deutschlandweit finden Sie unter folgenden Links.
Dort sind auch wichtige Eigenschaften der Anbieter übersichtlich dargestellt. Es gibt verschiedene Arten von Mehrwegsystemen:
Pfandsysteme
Ein Pfandsystem funktioniert wie bei Getränkeflaschen:
- Kundinnen und Kunden zahlen beim Mitnehmen Pfand.
- Sie können die Verpackung bei jedem Partnerbetrieb zurückgeben.
- Sie bekommen das Pfand sofort in bar oder digital zurück.
- Der Betrieb, der die Verpackung annimmt, spült sie und setzt sie wieder ein.
Beispiele von Pfandsystem-Anbietern, die bereits in Potsdam vertreten sind (in alphabetischer Reihenfolge): Einfach Mehrweg, FairCup, RECUP / REBOWL, regood
App‑basierte Systeme
Hier wird kein Pfand gezahlt. Stattdessen:
- Kundinnen und Kunden registrieren sich in einer App.
- Sie leihen die Verpackung digital aus (QR‑Code scannen).
- Rückgabe erfolgt ebenfalls per Scan.
- Wenn die Rückgabe zu spät erfolgt, kann eine Gebühr anfallen.
- Der Betrieb, der die Verpackung annimmt, spült sie und setzt sie wieder ein.
Beispiele von App-basierten Anbietern, die bereits in Potsdam vertreten sind (in alphabetischer Reihenfolge): Relevo, Vytal
Inselsysteme
Unternehmen bieten ihre eigenen Mehrwegbehälter an.
Potsdam führt zum 1. Oktober 2026 die Verpackungssteuer ein.
Die neue Abgabe richtet sich an Unternehmen, die Speisen und Getränke in Einwegverpackungen und für den sofortigen Verzehr verkaufen. Dazu zählen zum Beispiel Restaurants, Imbisse, Fast-Food-Betriebe und Cafés mit To-Go-Angebot. Für weitere Informationen hierzu schauen Sie gerne auf unserer Informationsseite "Potsdam isst besser- mit Mehrweg" vorbei.
Der Orientierungscheck und die Praxishilfe geben einen umfangreichen Überblick und in dem Flyer "Wichtige Infos zur Verpackungssteuer" finden Sie alle Informationen gebündelt auf einen Blick. (Die Dateien werden automatisch heruntergeladen und befinden sich im Download-Ordner.)
Unterstützung für Betriebe
Mit der Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Potsdam zur Anschaffung von Mehrweggeschirr-Lösungen und Spülmaschinen soll der Umstieg auf Mehrwegalternativen in Potsdamer Gastronomiebetrieben und Vereinen unterstützt werden.
Gefördert werden:
- Systemnutzungsbeitrag bei einem Mehrwegpoolsystem-Anbieter mit bis zu 500€ je Betriebsstätte
- Anschaffung von Mehrweggeschirr und Mehrwegbesteck, das nicht Teil eines Poolsystems ist (betriebseigene Lösung) mit bis zu 500€ je Betriebsstätte
- Spülmaschinen mit bis zu 2.000€
Weitere Voraussetzungen und Informationen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie im Downloadbereich.
Anträge können ab dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 1. Oktober 2026 gestellt werden. Die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen werden noch im September 2026 auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung besteht nicht.
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