
Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt die Überarbeitung der Verordnung über die Naturdenkmale in der Landeshauptstadt Potsdam. Dies ist erforderlich, da die 2005 erlassene Naturdenkmal-Verordnung den aktuellen naturschutzrechtlichen Bestimmungen anzupassen ist und es in den Jahren einige Verluste an gelisteten Naturdenkmalen gegeben hat.
Vor einiger Zeit bat dazu die Untere Naturschutzbehörde der Landeshauptstadt Potsdam die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt um Hinweise und Vorschläge für die Neuausweisung von Naturdenkmalen. Sie sind der Bitte umfangreich nachgekommen, so dass im Ergebnis mehr als 120 Neuvorschläge für die Ausweisung als Naturdenkmal geprüft werden konnten – vielen Dank dafür. Dies war deutlich mehr als wir annehmen durften, so dass die weitere Klärung einige Zeit andauerte.
Im Ergebnis wurden 66 bereits bestehende und neue Exemplare ausgewählt, die gemäß § 28 Bundesnaturschutzgesetz durch diese Verordnung geschützt werden sollen. Es handelt sich um außergewöhnliche Einzelschöpfungen, Bäume, Baumreihen und Findlinge. Ihre Schutzwürdigkeit ergibt sich aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskulturellen Gründen bzw. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit.
Die Auswahl für die Erarbeitung des vorliegenden Entwurfes der Verordnung orientiert sich neben dem oben genannten rechtlichen Rahmen auch an anderen Kriterien, wie der räumlichen Verteilung im Stadtgebiet, dem Artenspektrum und ähnlichem.
Im Ergebnis liegt nun ein Entwurf der Potsdamer Naturdenkmalverordnung vor, der
vom 23. Juni bis einschließlich 23. Juli 2025
hier eingesehen werden kann.
Ergänzend finden Sie die Unterlagen auch bei der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme:
Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich 45 Klima, Umwelt und Grünflächen
Hegelallee 6-10, Haus 1, 7. Etage, Zimmer 704
14467 Potsdam
während der Dienstzeiten:
montags bis donnerstags 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung unter 0331-289 2609.
Bedenken und Anregungen können während dieser Auslegungsfrist geäußert werden. Stellungnahmen können elektronisch per Mail an umwelt-natur@rathaus.potsdam.de, oder postalisch (Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Umwelt und Natur, Friedrich-Ebert Straße 79/81, 14469 Potsdam) vorgebracht werden.
Downloads
- Verordnung zur Festsetzung und zum Schutz von Naturdenkmälern in der Landeshauptstadt PotsdamUrheberrecht© LHP
- Begründung und Erläuterungen zum vorliegenden Entwurf der Verordnung zur Festsetzung und zum Schutz von Naturdenkmälern in der Landeshauptstadt Potsdam (PNDVO)Urheberrecht© LHP
- Synopse der alten und neuen Version der Verordnung zur Festsetzung von Naturdenkmälern
- Informationen zur Datenverarbeitung für die Beteiligung der Öffentlichkeit am Entwurf der PNDVO 2025