Pressemitteilung Nr. 556 vom 04.12.2024 Gebühren für Wasser und Abwasser steigen 2025 moderat um 11,3 Prozent

Stadtverordnetenversammlung stimmt für geänderten Vorschlag der Verwaltung
Erfrischende Weiterbildung: VHS-Themenmonat „Wasser“ im Juni
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Erfrischende Weiterbildung: VHS-Themenmonat „Wasser“ im Juni

Die Stadtverordnetenversammlung hat in der heutigen Sitzung Änderungssatzungen zur Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungssatzung für das Jahr 2025 und somit neue Gebühren für die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung in Potsdam beschlossen. Im Ergebnis steigen die Trink- und Schmutzwassergebühren im kommenden Jahr um 11,3 Prozent.

Die Verwaltung hatte den ursprünglich vorgelegten Vorschlag aufgrund der politischen Diskussion zu den beiden Satzungen geändert: Die dem Beschluss zu Grunde liegende Gebührenkalkulationen umfasst nunmehr nur das Jahr 2025 – und nicht zwei Jahre, sodass eine stufenweise Anpassung der Gebühren möglich wäre. 

Desweiteren wird die Landeshauptstadt ein zusätzliches Gutachten beauftragen, das das vorliegende und zukünftige Entgeltbegehren der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) überprüft. Auf dieser Grundlage sollen dann bis zum Sommer 2025 erneute Satzungen zur Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigung für die Jahre 2026 und 2027 vorgelegt werden können. Gegebenenfalls müssten diese dann aber auch eintretende Defizite einer unzureichenden Kalkulation für das Jahr 2025 berücksichtigen – und somit eine deutlich Gebührensteigerung mit sich bringen. 

Nach dem heutigen Beschluss liegen die Trinkwassergebühren nun für 2025 bei 2,44 Euro pro m³ (Mengengebühr) bei gleichzeitiger Anpassung der Grundgebühren. Die Gebühren für Abwasserbeseitigung betragen für 2025 nun 4,74 Euro pro m³ bei gleichzeitiger Anpassung der Grundgebühren.

Die Landeshauptstadt Potsdam ist für die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung verantwortlich. Die Stadt hat die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) mit der Durchführung betraut. Die EWP ist Eigentümerin der Anlagen und betreibt diese. Die Kosten für die Betriebsführung, die Abschreibungen und Zinsen für die Investitionen rechnet die EWP gegenüber der Landeshauptstadt ab. Die Landeshauptstadt erhebt Benutzungsgebühren zur Deckung der Aufwendungen für die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Gebührenschuldner ist hierbei der Grundstückseigentümer. Abgerechnet wird nach dem Verbrauch sowie eine Grundgebühr nach der Zählergröße erhoben.

Die Erhöhung der Gebühren ist nötig, nachdem sie zwölf Jahre lang nahezu konstant waren. Seit 2012 sind die Kosten in der Instandhaltung der Wasserver- und -entsorgung jedoch deutlich gestiegen, etwa durch gestiegene Energie- und Personalkosten und Investitionen. Ein weiterer Hintergrund für die notwendige Erhöhung der Gebühren ist die langfristige Sicherstellung der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung mit einer guten Qualität für die Potsdamerinnen und Potsdamer sowie zukünftigen Einwohner der Stadt. Um den Altbestand der Leitungen zu modernisieren, die Anlagen zukunftsfähig auszubauen und einem stetigen Bevölkerungszuwachs gerecht zu werden, waren und sind Investitionen nötig. Hierfür werden in Potsdam im Gegensatz zu vielen anderen Städten keine gesonderten Beiträge erhoben.