Bei einem tot aufgefundenen Kranich wurde der erste Fall von Geflügelpest im Potsdamer Stadtgebiet in diesem Herbst bestätigt. In Abstimmung mit dem Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) gilt daher ab dem 29. Oktober 2025 für das gesamte Potsdamer Stadtgebiet eine Pflicht zur Aufstallung von Hausgeflügel. Die Landeshauptstadt Potsdam erlässt hierzu eine Tierseuchenallgemeinverfügung. Ab diesem Zeitpunkt müssen Geflügelhalterinnen und -halter ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder Volieren halten. Zudem dürfen Geflügelausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen bis auf Weiteres nicht durchgeführt werden.
Dazu sagt Potsdams Amtstierarzt, Dr. Guido Schielke: „Im gesamten Land Brandenburg sind bereits viele Wildvögel, insbesondere Kraniche, an der Geflügelpest verendet. Derzeit werden weitere verendete Wildvögel geborgen und untersucht. Die Gefahr besteht zunehmend auch für Hausgeflügel. Die Aufstallung ist daher eine notwendige Vorsichtsmaßnahme, um eine Einschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände zu verhindern. Verdachtsfälle auf Erkrankungen sind umgehend dem Veterinäramt zu melden. Entscheidend ist jetzt, dass alle Halterinnen und Halter die Sicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten.“
Für alle Geflügelhalter gilt daher, dass unbedingt direkte und indirekte Kontakte zwischen ihrem Hausgeflügel und Wildvögeln verhindert werden sollten. Darüber hinaus ist Stallkleidung zu tragen und auf sorgfältige Hygiene zu achten. Unnötige Kontakte durch Personen oder Tiere sind zu vermeiden.
Die Allgemeinverfügung erscheint im Sonderamt Nr. 22 am 29. Oktober und kann unter www.potsdam.de/amtsblatt eingesehen werden.
Wichtige Details für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind in einem Merkblatt vom Veterinäramt Potsdam zusammengestellt worden und online zu finden sein unter www.potsdam.de/veterinaerwesen. Wenn Sie tote Wildvögel finden, melden Sie diese bitte dem Veterinäramt, per E-Mail an veterinaerwesen@rathaus.potsdam.de, telefonisch unter 0331 289 1817.
Geflügelhaltungen in Potsdam, die bisher noch nicht gemeldet wurden, sind beim Veterinärwesen der Landeshauptstadt Potsdam nachträglich anzuzeigen – per E-Mail an veterinaerwesen@rathaus.potsdam.de.