Pressemitteilung Nr. 408 vom 05.09.2025 Haushaltsbefragung zum sozialen Erhaltungsrecht

Bewohnerinnen und Bewohner im Untersuchungsgebiet Brandenburger Vorstadt werden bis zum 20. Oktober um Mitwirkung gebeten | Info-Veranstaltung am 30. September
Brandenburger Tor am Luisenplatz.
© Landeshauptstadt Potsdam/Robert Schnabel
Brandenburger Tor am Luisenplatz. Foto: Landeshauptstadt Potsdam/Robert Schnabel

Gegenwärtig prüft die Landeshauptstadt Potsdam, ob für die Brandenburger Vorstadt eine Soziale Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB erlassen werden kann. Ein zentraler Bestandteil dieser Untersuchungen ist eine repräsentative Haushaltsbefragung. Durch die Teilnahme möglichst vieler Bewohnerinnen und Bewohner sollen Informationen zur Wohn- und Lebenssituation ermittelt werden. Die Fragebögen werden Mitte September an die Haushalte im Gebiet Brandenburger Vorstadt gesendet und können bis Montag, 20. Oktober 2025, kostenlos zurückgeschickt oder online ausgefüllt werden.

Mithilfe des städtebaulichen Instruments der Sozialen Erhaltungssatzung sollen Veränderungen im Wohnungsbestand sozialverträglich reguliert und die Wohnbevölkerung in den Erhaltungsgebieten vor Verdrängung geschützt werden. In zwei Potsdamer Stadtgebieten gelten bereits seit November 2023 Soziale Erhaltungssatzungen. Ausführliche Informationen rund um das Thema finden Sie auch auf der Internetseite https://www.potsdam.de/de/soziale-erhaltungssatzungen.  

Interessierte Anwohnerinnen und Anwohner der Brandenburger Vorstadt sind herzlich zu einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 30. September, um 18:30 Uhr in der Zimmerbühne, Zimmerstraße 12b, 14471 Potsdam, eingeladen. Dort informieren die Landeshauptstadt Potsdam sowie das beauftragte Planungsbüro LPG mbH über die geplanten Untersuchungen und das Soziale Erhaltungsrecht. Es besteht außerdem die Möglichkeit, Unterstützung beim Ausfüllen der Fragebögen zu erhalten.