Informationen zum Wohngeld

Wohngeld,
© stock.adobe.com
Wohngeld, Foto: stock.adobe.com

Wohngeld können Eigentümer*innen und Mieter*innen beantragen, wenn sie eine bestimmte Einkommensgrenze unterschreiten und Unterstützung bei der Miet- oder Kreditabzahlung in Anspruch nehmen wollen.

So stellen Sie Ihren Antrag:

Die Anträge auf Wohngeld können wieder per E-Mail angefordert und eingereicht werden. Auch der postalische Versand ist weiterhin möglich. Dafür drucken Sie bitte den Antrag aus und senden Sie ihn an die zuständige Fachstelle beziehungsweise werfen Sie die Anträge mit Umschlag im Postkasten vor dem Haupteingang des Rathauses, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, ein. Der Postkasten ist blaugrau und steht rechts vor dem Haupteingang. Auf dem Postkasten steht „Stadtverwaltung Potsdam und Kommunaler Immobilienservice“ und er wird regelmäßig geleert.

Einen Wohngeldantrag sowie Informationen zum Wohngeld erhalten Sie Online auf der Internetseite des Landes Brandenburg.

Wohngeldbehörde (394) der Landeshauptstadt Potsdam

Postadresse:
Landeshauptstadt Potsdam,
Wohngeldbehörde,
Friedrich-Ebert-Straße 79/81,
14469 Potsdam

Dienstgebäude:
Behlertstraße 3a Haus M/N
14467 Potsdam

Adresse

Wohngeldberatung der Landeshauptstadt Potsdam in der Wilhemgalerie
Charlottenstraße 42
14467 Potsdam
Deutschland

  • Barrierefreier Aufzug Barrierefreier Aufzug
  • Barrierefreies WC Barrierefreies WC
  • Barrierefreier Parkplatz Barrierefreier Parkplatz
  • Angebote für Menschen mit Sehbehinderung Angebote für Menschen mit Sehbehinderung
  • Angebote für Menschen mit Hörbehinderung Angebote für Menschen mit Hörbehinderung
  • Angebote für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen Angebote für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen