Bornstedter Feld

Bornstedter Feld
© Falcon Crest Air, im Auftrag der POLO GmbH
Bornstedter Feld (© Falcon Crest Air, im Auftrag der POLO GmbH)

Unmittelbar nördlich anschließend an die historische Potsdamer Innenstadt liegt das Bornstedter Feld, welches seit dem 18. Jahrhundert militärisch genutzt worden ist. Mit der deutschen Vereinigung und dem bis 1994 vollzogenen Abzug der ehemals sowjetischen (GUS)-Truppen aus den Kasernen im Potsdamer Norden eröffnete sich für die Potsdamer Stadtentwicklung eine bedeutende neue Perspektive.

Ausgehend von erheblichen Bedarfen an Wohnbau- und Gewerbeflächen fasste die Stadt am 04.12.1991 den Beschluss, die Entwicklung eines neuen Stadtteils auf den rd. 300 Hektar großen, brachgefallenen Militärflächen des Bornstedter Feldes als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in eigener Regie zu übernehmen. Dazu ist das Bornstedter Feld per Satzung als Entwicklungsbereich nach dem Baugesetzbuch (§ 165 BauGB) förmlich festgelegt worden, bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Potsdam, Jahrgang 4, Sonderdruck Nr. 6 vom 22.02.1993. Die Stadt Potsdam beauftragt den Entwicklungsträger Bornstedter Feld als Treuhänder gemäß § 167 BauGB mit der Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen.

Als Entwicklungsziele sind im Ergebnis vorbereitender Untersuchungen und erster Rahmenpläne, insbesondere das sogenannte BDA-Konzept 1993, die Schaffung von rund 7.000 Wohneinheiten und von Gewerbeflächen für etwa 5.000 Arbeitsplätze durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden. Weitere Entwicklungsziele und Leitbilder für die Entwicklung sind:

  • Erhalt der ortsprägenden Kasernen-Ensembles, insbesondere denkmalgeschützter Anlagen aus dem 19. Jahrhundert, Integration von Bestandsbauten in die städtebauliche Entwicklung durch Umbau und Umnutzung;
  • kompakter Städtebau mit moderater Dichte und Gebäudehöhen bis zu vier Geschossen;
  • urbane Mischung von Wohnen und Gewerbe, Hochschul- und freizeitorientierten Nutzungen sowie Angeboten sozialer Infrastruktur;
  • soziale Mischung durch differenzierte Wohnungstypologien zur Miete und als Eigentum;
  • ein durchgehender Grünzug mit Volksparkcharakter als Verknüpfung königlicher Gartenanlagen mit der Feldflurlandschaft nordwestlich des Bornstedter Feldes;
  • Förderung von Selbsthilfe und Bauherrengemeinschaften;
  • ökologischer Städtebau;
  • eine ausgeglichene Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung;
  • Förderung des öffentlichen Personennahverkehr als wesentliches Standbein der Verkehrsanbindung;
  • Förderung des Radverkehrs.

Mit Abschluss der städtebaulichen Entwicklung im Jahr 2020 soll das Bornstedter Feld zu einem neuen urbanen Stadtteil Potsdams mit ca. 8.000 Wohneinheiten in Eigenheimen, Stadtvillen, Mietshäusern oder in Wohnformen für Studierende und Senioren für etwa 15.000 Bewohner werden.

Innerhalb des Geltungsbereiches der Entwicklungsmaßnahme regeln Bebauungspläne die Zulässigkeit der Bodennutzung und von Bauvorhaben. Ein Übersichtsplan über die rechtskräftigen Bebauungspläne befindet sich am Ende der Seite unter der Rubrik Downloads.

Im Entwicklungsbereich Bornstedter Feld gelten folgende rechtskräftige Bebauungspläne. Die Bebauungspläne können im Bereich Stadterneuerung eingesehen und erläutert werden.

Kontakt:

Herr Claussen, Bereich Stadtraum Mitte
Kontaktdaten

Herr Krampitz, Bereich Stadtraum Mitte
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