
Bei der Errichtung von Solarenergieanlagen auf Dächern denkmalgeschützter Gebäude sind häufig einige Dinge zu beachten.
Die Untere Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Potsdam hat die Prüfkriterien zusammengestellt, unter welchen Umständen eine Erlaubnis erteilt werden kann. Diese finden Sie im Downloadbereich.
Ob das Dach Ihres bzw. eines Gebäudes für die Installation einer solchen Anlage geeignet ist, können Sie beim Solarpotenzialkataster erfahren.
Die Landeshauptstadt Potsdam hat das Klimaschutzförderprogramm "Gezieltes Handeln für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung" aufgelegt, der die Anschaffung von Solarenergieanlagen finanziell fördert.
Links
- Solarpotenzialkataster der Landeshauptstadt Potsdam
- Die Klimaschutzförderrichtlinie der Landeshauptstadt Potsdam
- Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs Stadtkern der Landeshauptstadt Potsdam (2016)
- Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs "Berliner Vorstadt"
- Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs "Innere Brandenburger Vorstadt"
- Ordnungsbehördliche Verordnung des Landes Brandenburg zur Unterschutzstellung des Denkmalbereichs "Jägervorstadt"
- Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs "Nowawes"
- Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs „Nauener Vorstadt“ der Landeshauptstadt Potsdam
- Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs Berlin-Potsdamer Kulturlandschaft - Weltkulturerbes der Welt (UNESCO-World Heritage)
- Weitere Satzungen aus dem Bau- und Planungsbereich der Landeshauptstadt Potsdam (u.a. Sanierungs-, Gestaltungssatzung)
Downloads
- Allgemeine Hinweise zur baurechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit von Solaranlagen (März 2025)
- Merkblatt Solaranlagen und Denkmalschutz in Potsdam (Stand: Juni 2025)