
Für das Haushaltsjahr 2017 hat der Kämmerer den Entwurf einer Haushaltssatzung aufgestellt. Gemäß § 65 Abs. 1 BbgKVerf enthält die Haushaltssatzung Festsetzungen für das Haushaltsjahr 2017. Im Haushaltsplan werden die Ansätze für Erträge, Einzahlungen, Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt. Der Zeitraum für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung umfasst die Jahre 2018 bis 2020.
In den ausgereichten sechs Teilen des Haushaltsplanes finden Sie im Einzelnen:
- Teil: Haushaltssatzung, Gesamtplan, Teilhaushalte auf Produktbereichsebene, Vorbericht und Anlagen
- Teil: Budgetpläne des Geschäftsbereiches Zentrale Steuerung und Finanzen sowie Allgemeine Finanzierungsmittel
- Teil: Budgetpläne des Geschäftsbereiches Bildung, Kultur und Sport
- Teil: Budgetpläne des Geschäftsbereiches Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung
- Teil: Budgetpläne des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
- Teil: Budgetpläne des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters
Da es sich um einen Entwurf handelt, trägt diese Satzung noch keinen regelnden Charakter.
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- Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017