Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017

Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017
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Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 (© LHP)

Für das Haushaltsjahr 2017 hat der Kämmerer den Entwurf einer Haushaltssatzung aufgestellt. Gemäß § 65 Abs. 1 BbgKVerf enthält die Haushaltssatzung Festsetzungen für das Haushaltsjahr 2017. Im Haushaltsplan werden die Ansätze für Erträge, Einzahlungen, Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt. Der Zeitraum für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung umfasst die Jahre 2018 bis 2020.

In den ausgereichten sechs Teilen des Haushaltsplanes finden Sie im Einzelnen:

  1. Teil: Haushaltssatzung, Gesamtplan, Teilhaushalte auf Produktbereichsebene, Vorbericht und Anlagen
  2. Teil: Budgetpläne des Geschäftsbereiches Zentrale Steuerung und Finanzen sowie Allgemeine Finanzierungsmittel
  3. Teil: Budgetpläne des Geschäftsbereiches Bildung, Kultur und Sport
  4. Teil: Budgetpläne des Geschäftsbereiches Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung
  5. Teil: Budgetpläne des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
  6. Teil: Budgetpläne des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters

Da es sich um einen Entwurf handelt, trägt diese Satzung noch keinen regelnden Charakter.