
Das Bürgerbegehren mit dem Titel „Mietendeckel Potsdam“ hat das Ziel, den Oberbürgermeister zu beauftragen, im Wohnungsbestand der Landeshauptstadt Potsdam und ihrer städtischen Betriebe alle Mieterhöhungen zu unterbinden, die mehr als 1 Prozent der Kaltmiete innerhalb der letzten 5 Jahre betragen. Es ist durch eine Gruppe von Potsdamer Bürgerinnen und Bürgern initiiert. Als Vertrauenspersonen sind Verena Reininger und Anja Heigl benannt.
Die Initiatoren informieren über ihr Anliegen auf der eigens für das Bürgerbegehren aufgesetzten Website http://mietendeckel-potsdam.de. Die Sammlung der erforderlichen Unterstützungsunterschriften erfolgte ohne behördliche Aufsicht. Sie war ausschließlich Angelegenheit der Initiatoren. Über feste Auslageorte der Unterschriftslisten sowie über weitere Möglichkeiten zur Unterzeichnung informierten die Initiatoren auf ihrer Website.
Brigitte Meier, Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit der Landeshauptstadt Potsdam, hat Anfang Mai 2021 die offizielle Kostenschätzung an die Initiatoren übergeben. Dies war laut Kommunalverfassung nötig, bevor mit der Sammlung von Unterschriften begonnen werden konnte. Hier finden Sie weitere Infos zur Übergabe der Kostenschätzung.
Nach § 15 der Brandenburgischen Kommunalverfassung muss ein Bürgerbegehren von mindestens 10 Prozent der Bürgerschaft unterzeichnet werden. Bürger einer Gemeinde ist, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist. Unterschriftberechtigt im vorliegenden Fall ist folglich jeder Einwohner der Landeshauptstadt Potsdam, der Deutscher oder Unionsbürger ist, das 16. Lebensjahr vollendet und in Potsdam seinen ständigen oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Am 31. Mai 2022 haben die Initiatoren nach eigenen Angaben 17.322 Unterschriften an die Landeshauptstad Potsdam übergeben. Zunächst prüft die Kommunalaufsichtsbehörde (Ministerium des Innern und Kommunales) die rechtliche Zulässigkeit der Fragestellung. Dafür hat sie bis zu drei Monate Zeit. Danach wird geprüft, wie viele Unterschriften gültig sind. Erst dann steht fest, ob das Bürgerbegehren zustande gekommen ist.
Das Bürgerbegehren kann zu einem Bürgerentscheid führen, muss es aber nicht. Der Bürgerentscheid entfällt, wenn die Gemeindevertretung das Bürgerbegehren vollständig übernimmt.