Aktuelles

Zu sehen ist ein Fragezeichen und eine gezeichnete Figur, die daran lehnt.
© pixabay

Fragen von Schülern der 9. Klasse der Internationalen Schiller Schulen (Gesamtschule Potsdam – Drewitzer Modellschule und Schiller Gymnasium Potsdam)

Wir haben gelesen, dass das übliche Alter für einen Jugendbeirat zwischen 14 und 18 Jahren liegt. Warum liegt das Alter für den Potsdamer Jugendbeirat zwischen 10 und 27 Jahren? 10 scheint sehr jung und 27 sehr, sehr alt zu sein!

Danke für diese gute Frage. Es stimmt, dass Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren wahrscheinlich am besten für die Arbeit im Jugendbeirat geeignet sind und auch am häufigsten vertreten sind (politisches Interesse und Selbstständigkeit spielen hier eine Rolle) und dennoch wollen wir jüngere und ältere Personen nicht ausschließen. Wir haben 10 Jahre als Altersgrenze gewählt, weil auch in der Grundschule schon über Demokratie und Mitbestimmung gesprochen wird und es sehr, sehr wichtig ist, so früh wie möglich mit dem Thema zu beginnen. Bis 27 Jahre haben wir ausgewählt, da jungen Menschen in ihrer ersten Ausbildung (Studium, Lehre etc.) keine Ansprechpersonen haben und nach dem Sozialgesetzbuch 8 (Kinder- und Jugendhilfegesetz) auch noch Unterstützung vom Jugendamt erhalten können. Ein Kinder- und Jugendbeirat soll sich für die Belange von jungen Menschen einsetzen und erwachsene Personen über die Lage von jungen Menschen aufklären. Um das zu vertreten ist es hilfreich viele Perspektiven zu hören. Vielfalt ist wichtig.

In dem Film, den wir über Jugendparlamente gesehen haben (bei Planet Schule zu finden), schienen Gruppen von etwa 15 bis 25 Personen teilzunehmen. Warum soll die Mitgliederzahl für den Potsdamer Jugendbeirat zwischen 3 und 12 liegen?

Das ist eine Zahl die wir im Vorfeld festlegen mussten und die wir, wenn es gut läuft auch korrigieren können. Ich habe in der Corona-Zeit, im Sommer 2021 einen „inoffziellen“ Jugendbeirat gegründet, weil ich einfach anfangen wollte und das Gefühl hatte, Potsdam braucht so etwas. Seither treffen wir uns einmal im Monat und ich konnte aus dieser Zusammenarbeit mit Jugendlichen viele Erfahrungen sammeln. Eine Erfahrung war, dass junge Menschen sehr viel zu tun haben und deshalb nicht immer bei jeder Sitzung anwesend sein können. Weshalb wir erst einmal eine kleinere Zahl an Teilnehmenden gewählt haben. Diese Zahl können wir ändern und es ist immer möglich, dass mehr mitmachen als dort festgelegt ist. Das soll kein Ausschlusskriterium sein.

Wie werden die Mitglieder ausgewählt? Wenn sie bei der auf Ihrer Website erwähnten Jugendkonferenz gewählt werden, wer wird dann zur Wahl eingeladen? Kann jeder wählen? Wie lange dauert die Amtszeit?

Eine weitere Erfahrung aus der Arbeit mit dem bisherigen Jugendbeirat war, dass junge Menschen anders Politik machen wollen, als die Erwachsenen das tun, auf vielen verschiedenen Ebenen. Das betrifft den Ablauf einer Sitzung, das Rederecht, die Tagesordnung und die Themen selbst. Einige möchte gern projektbasiert mitarbeiten und andere gern verantwortlich für ein Thema sein, wieder andere wollen eine Sitzung leiten, usw... Das ist ganz individuell und aus diesem Grund haben wir uns nicht für eine komplizierte Wahl entschieden, sondern für einen offizielle Benennung. Das ist ebenfalls eine anerkannte Form der Zusammensetzung, die mehr Spielraum ermöglicht. Für die politische Legitimation (Anerkennung) werden interessierte junge Menschen, für die Dauer von zwei Jahren, der Stadtverordnetenversammlung (SVV) benannt. Sollten es mehr als 12 Personen sein, können wir auch Stellvertretungen benennen, denn zwei Jahre sind im Leben von jungen Menschen eine lange Zeit, da kann viel passieren (eine weitere Erfahrung meiner Arbeit).

Wo finden die Sitzungen statt und wie oft?

Das hängt von der Gruppengröße ab. Bisher habe ich verschiedene Räume in der Stadt gebucht, um die Erreichbarkeit für viele etwas fairer zu verteilen und um euch auch ein paar tolle Einrichtungen in Potsdam zu zeigen.

Wer legt fest, welche Themen diskutiert werden?

Das legt ihr fest. Wir sammeln Themen bis zum nächsten Treffen und ergänzen an dem Termin noch mal Wichtiges. Ich bringe Themen aus der Verwaltung und dem politischen Raum mit und es ist denkbar regelmäßige Gäste oder die Oberbürgermeisterperson einzuladen. Mein Wunsch ist es, dass ihr die Sitzung leitet und ich euch mit den vorhandenen Ressourcen, den Rahmen dafür biete.

Wenn der Jugendbeirat einen Antrag an die Stadtverwaltung stellt, ist die Stadtverwaltung dann verpflichtet, diesen zu bearbeiten und ernst zu nehmen?

Das mit den Anträgen ist so eine Sache. Bisher kann kein Beirat (Für Menschen mit Behinderung, Migrant*innen, Senior*innen) einen Antrag stellen. Ihr habt Rederecht in den Ausschüssen und könnt Stellungnahmen verfassen. Anträge können die Fraktionen, die in der SVV sitzen, stellen. Ihr könnt diese Fraktionen beraten zu euren Themen und sie darum bitten sich für euch einzusetzen. Das Antragsrecht für Beiräte regelt die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg unter § 17. Dort wäre eine Änderung nötig um euch als Kinder- und Jugendbeirat (und allen anderen Beiräten) das Antragsrecht zu verleihen.
Ein für euch viel wichtigerer Paragraph in der Kommunalverfassung ist der § 19, der die Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen regelt.