Zur nächsten Stadtverordnetenversammlung bringt die Verwaltung einen Vorschlag ein, wie die Ortsteile zukünftig an den Zahlungen der Betreiber von Windkraft- und Freiflächensolaranlagen an die Landeshauptstadt beteiligt werden sollen. Über die gemeinsam erarbeite konzeptionelle Grundlage informierte Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, gemeinsam mit Erik Wolfram, Fachbereichsleiter Stadtplanung, sowie den Ortsvorstehern Martin Bressé (Uetz-Paaren), Birgit Malik, (Groß Glienicke), Dieter Spira (Satzkorn), und Sabine Sütterlin (Neu-Fahrland).
Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, sagt: „Mit dieser Regelung kann von den Menschen vor Ort zielgenau entschieden werden, wofür die Mittel eingesetzt werden. Windkraft- und Solaranlagen leisten damit nicht nur einen Beitrag zur nachhaltigen Stromerzeugung und gegen den Klimawandel, sondern unterstützen auch die Entwicklung der ländlichen Ortsteile, über die Strategieplanung sogar für den ganzen ländlichen Raum Potsdams.“
Aktuell sind auf dem Potsdamer Stadtgebiet mehrere Windkraftanlagen und größere Solaranlagen geplant. Eine aktuelle Schätzung, basierend auf den bekannten Rahmenbedingungen, geht davon aus, dass bei einer Realisierung von 13 Windkraftanlagen und zwei großen Freiflächenanlagen (Satzkorn und Uetz-Paaren) die Stadt insgesamt mit etwa 1,5 Mio. Euro Einnahmen pro Jahr rechnen kann. Die Einnahmen auf Grundlage des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes und die Gewerbesteuer sind nicht zweckgebunden, sie fließen in den allgemeinen Haushalt. Dieses macht circa zwei Drittel der erwarteten Zahlungen aus.
Etwa ein Drittel der Zahlungen wird auf Basis der Landesgesetze erwartet, diese sind als Sonderzahlungen zweckgebunden. Über die Verwendung von drei Viertel dieser Sonderzahlungen soll der jeweilige Ortsbeirat entscheiden, in dessen Gemarkung die Anlage errichtet wird. Bei Windkraftanlagen sollen die Mittel entsprechend der Regelungen der Landesgesetze in einem bestimmten Radius verteilt werden. Das übrige Viertel der zweckgebundenen Mittel soll für Maßnahmen in der räumlichen Kulisse der „Strategieplanung ländlicher Raum“ verwendet werden. Damit werden zum Beispiel auch ortsteilübergreifende Maßnahmen ermöglicht.
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 10. April 2024 (DS 24/SVV/0355) die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit den Ortsbeiräten einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die erwarteten Erträge aus Wind- und Solaranlagen anteilig auch dem ländlichen Raum zugutekommen. Dabei sollten insbesondere die Ortsteile, auf deren Gemarkung neue Anlagen geplant werden, profitieren. Das nun als Beschlussvorlage den Stadtverordneten vorgelegte Konzept beruht auf einem Vorschlag aus der Runde der Ortsvorstehenden und ist in enger Abstimmung mit den Ortsvorstehenden konkretisiert worden.
Auf Basis dieses Grundlagenbeschlusses soll im Anschluss ein Verfahren zu Vorschlägen, Priorisierung und Auswahl von Maßnahmen sowie zum Nachweis der Zweckbindung entwickelt werden. Dabei ist auch die Rolle des Ortsteilbudgets und der Folgekosten, die aus Investitionen entstehen, zu betrachten. Zu erarbeiten ist dann auch, wie über Mittel in der Kulisse „Strategieplanung ländlicher Raum“ entschieden wird. Dieses erfolgt in einem nächsten Schritt gemeinsam mit den Ortsbeiräten. Der Vorschlag zum konkreten Verfahren ist als gesonderte Vorlage für 2026 geplant.