
Die Landeshauptstadt Potsdam ruft interessierte Antragsberechtigte auf, Projekte zur Stärkung der Pflege vor Ort einzureichen. Hintergrund ist, dass die Landesregierung den „Pakt für Pflege“ verlängert hat. Das Land Brandenburg hat hierzu eine neue Richtlinie „Pflege vor Ort“ mit einem Leistungszeitraum bis zum 30. Juni 2027 erlassen. Ziel des Förderprogramms ist es, Maßnahmen der kommunalen Pflegepolitik zu unterstützen, die die Pflege in der eigenen Häuslichkeit stärken und den Anteil ambulanter Pflege in Potsdam stabilisieren.
Auch die Landeshauptstadt Potsdam hat auf dieser Grundlage die neue „Richtlinie der Landeshauptstadt Potsdam zur Förderung von Maßnahmen Kommunaler Pflegepolitik – Pflege vor Ort“ für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2027 beschlossen. Gefördert werden können Personal- und Sachkosten von Maßnahmen im Vor- und Umfeld von Pflege nach dem SGB XI. Dazu zählen insbesondere ergänzende Angebote zur Unterstützung der häuslichen Pflege und Betreuung durch Information, Beratung, Begleitung und Entlastung sowie Maßnahmen zur Bewältigung und Gestaltung des Alltags. Ebenso werden Projekte gefördert, die die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB XI erleichtern oder die soziale Teilhabe pflegebedürftiger Menschen und häuslich Pflegender sicherstellen. Förderfähig sind Maßnahmen, die sich vorrangig an pflegebedürftige Menschen, ihre pflegenden An- und Zugehörigen oder an Menschen richten, die unmittelbar von Pflegebedürftigkeit bedroht sind.
Dazu die Leiterin des Geschäftsbereichs Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Brigitte Meier: „Pflege ist eine der zentralen sozialpolitischen Herausforderungen der Zukunft. Auch in Potsdam wird die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Und ein Großteil der Pflegebedürftigen in Potsdam wird zu Hause gepflegt. Ziel ist es, dass Hilfen und Maßnahmen für die daheim gepflegten Personen entwickelt werden, damit diese möglichst bis ins hohe Alter ein selbständiges Leben führen können und damit deren Einbindung in die örtliche Gemeinschaft unterstützt wird.“
Für die Umsetzung stehen der Landeshauptstadt Potsdam durch den Pakt für Pflege jährlich rund 260.000 Euro zur Verfügung. Maßnahmen können bis zu einem Betrag von 70.000 Euro pro Jahr gefördert werden. Ein finanzieller Eigenanteil der Zuwendungsempfangenden in Höhe von mindestens 20 Prozent ist grundsätzlich erforderlich.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt, können jedoch als aktive Kooperationspartner beteiligt sein. Über die eingereichten Projekte entscheidet ein Bewertungsgremium unter Leitung des Fachbereichs Soziales und Inklusion. „Wir freuen uns über innovative Projekte und wissen um die vielfältigen Ideen unser Potsdamer Trägerlandschaft“, so Brigitte Meier.
Anträge mit allen relevanten Anlagen sind bis zum 15. November 2025 postalisch einzureichen an: Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Soziales und Inklusion, Sozialrecht und Finanzen, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam. Weitere Informationen, die Richtlinie und alle relevanten Anlagen (wie beispielsweise das Antragsformular) finden Interessierte unter: https://vv.potsdam.de/vv/oe/173010100000032116.php#tab-links