
Eingang Edisonallee
Die Landeshauptstadt Potsdam sucht zwei reguläre sowie eine stellvertretende Schiedsperson. Das Schiedsamt ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt mit der Aufgabe, Streitigkeiten nach dem Brandenburgischen Schiedsstellen- und Gütestellengesetz (BbgSchGG) zwischen den Parteien zu schlichten. Dafür bestehen in der Landeshauptstadt Potsdam insgesamt fünf reguläre Schiedsstellen mit jeweils einem begrenzten örtlichen Zuständigkeitsbereich. Die stellvertretende Schiedsstelle ist für das gesamte Stadtgebiet im Verhinderungsfall einer der regulären Schiedspersonen zuständig.
Die Bewerbenden müssen in der Landeshauptstadt Potsdam wohnen, mindestens 25 Jahre alt sein, hier bekannt sein und Integrität besitzen. Den Streitparteien sollen sie sachlich, vorurteilsfrei und besonnen entgegnen können. Sie müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach § 49 BbgSchGG vorliegen.
Die Wahl der Schiedspersonen erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahren und bedarf der Bestätigung durch das zuständige Amtsgericht. Der Name der gewählten Schiedsperson wird im Amtsblatt sowie auf der Webseite der Landeshauptstadt Potsdam veröffentlicht. Die Schiedsperson wird fachlich in ihr Amt eingewiesen und durch spezielle Weiterbildungen fortlaufend geschult.
Das Bewerbungsformular sowie weitere Informationen sind unter www.potsdam.de/schiedsperson zu finden. Interessierte können sich mit dem Bewerbungsformular bis zum 22. Oktober 2025 schriftlich bei der Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Recht und Versicherung, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam oder per E-Mail an recht-versicherungen@rathaus.potsdam.de um das Ehrenamt bewerben.