
Blick auf Havel
Die Landeshauptstadt Potsdam als Untere Wasserbehörde hat die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern untersagt. Das bedeutet: Die Entnahme mit Pumpeinrichtungen aus Seen, Flüssen und Gräben auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam zum Zweck der Bewässerung ist grundsätzlich nicht gestattet. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist von der Unteren Wasserbehörde erlassen worden und im Amtsblatt vom 15. Juli 2025 veröffentlicht.
Die Verfügung gilt ab sofort bis zum 10. Oktober 2025 – es sei denn, sie wird vorher widerrufen. Die Landeshauptstadt Potsdam weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gemäß Wasserhaushaltsgesetz mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.
Auch wenn es in den vergangenen Tagen geregnet hat, reichen die Niederschläge nicht aus, um die Niedrigwasser-Situation zu entspannen. Das wiederkehrende extreme Niedrigwasser in den Frühjahrs- und Sommerhalbjahren konnte selbst in den Wintermonaten nicht vollständig ausgeglichen werden. Die bisher im ersten Halbjahr des Jahres 2025 im Land Brandenburg gefallenen Niederschläge liegen erheblich unter dem langjährigen Mittel und haben zu einem Absinken der Grundwasserstände geführt. Wegen der hohen Verdunstungswerte und der weiterhin erwarteten geringen Niederschlagsmengen ist davon auszugehen, dass die extreme Trockenheit und die damit einhergehenden geringen Wasserstände und Durchflussmengen der Potsdamer Gewässer bis in den Herbst andauern werden.
Gerade in den Sommermonaten bewässern viele Bürgerinnen und Bürger ihre Grundstücke und nutzen dafür Oberflächenwasser. Auch wenn die einzelnen Wasserentnahmen meist nicht sehr groß sind, so summieren sie sich auf und setzen die Gewässer zusätzlichem Stress aus. Dieser kann sich im Rückgang der Wasserstände sowie im vermehrten Algenwachstum und Fischsterben aufgrund von Sauerstoffmangel auswirken. Um die negativen Auswirkungen möglichst gering zu halten, untersagt die Landeshauptstadt Potsdam zum Wohl der Allgemeinheit und zum Schutz von Natur und Umwelt die Wasserentnahme. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass auch durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes keine Wasserentnahmen mehr aus Bundeswasserstraßen genehmigt werden.
Die Landeshauptstadt Potsdam ruft alle Bürgerinnen und Bürger allgemein zum sparsamen Umgang mit Wasser auf.
- Um die Wasserverluste durch Verdunstung möglichst gering zu halten, sollte möglichst am frühen Morgen oder am späten Abend gewässert werden, da dies die kühlsten Tageszeiten sind.
- Regenspeicher in Form von Tonnen oder Zisternen können Wasser in niederschlagsreichen Monaten auffangen, sodass es in trockenen Zeiten verwendet werden kann.
- Durch eine Schicht aus Rindenmulch, Häckselgut aus dem Garten oder Rasenschnitt kann der Boden unter Bäumen und Sträuchern länger feucht gehalten werden.
- Pflanzen sollten lieber selten und kräftig gegossen werden, da dies den Boden nachhaltiger und tiefer wässert als häufiges Gießen.
- Generell sollte auf große Intensivrasenflächen (englischer Rasen) und deren Bewässerung verzichtet werden.
- Der Einsatz von speziellen Bewässerungssystemen (z.B. Tröpfchenbewässerung bei Solitärpflanzen) kann helfen, gezielt dort zu wässern, wo es gebraucht wird.
Hintergrund
Das Landesamt für Umwelt veröffentlicht wöchentlich sogenannte hydrologische Wochenberichte, die eine Beurteilung der Gewässersituation ermöglichen. Um auch Bürgerinnen und Bürgern auf einfachem Weg den Zugriff auf Gewässerkenndaten zu ermöglichen, hat das Land Brandenburg über die Auskunftsplattform Wasser (https://apw.brandenburg.de/) einen Weg geschaffen, um z.B. die Niedrigwassersituation für jedermann sichtbar darzustellen. Dort zeigt ein einfaches Ampelsystem (grün = alles in Ordnung, gelb = Vorwarnstufe, rot = Warnstufe) die Situation an. Gemäß Landesniedrigwasserkonzept ist ab Erreichen der Vorwarnstufe (gelb) zu prüfen, ob Maßnahmen zu ergreifen sind, um das Gewässer vor zusätzlichen Belastungen zu schützen. Dazu zählen unter anderem Information und Sensibilisierung der Bevölkerung, eine engere Pegelüberwachung, die Einschränkung von wasserrechtlichen Erlaubnissen und des Allgemeingebrauchs.
Im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Potsdam bilden die Nuthe bei Babelsberg und die Havel bei Ketzin die maßgeblichen Überwachungspegel. Die entsprechenden Vorwarnstufen werden über die Durchflussmengen definiert. Diese betragen bei der Havel 20 m³/s und bei der Nuthe 2,3 m³/s. Die Warnstufe liegt an der Havel ab bzw. unterhalb von 12 m³/s, die Warnstufe Nuthe ab bzw. unterhalb von 1,8 m³/s. Im aktuellen Wochenbericht des Landesamtes für Umwelt lagen folgende Durchflussmengen vor: Havel = 8,7 m³/s und Nuthe = 0,43 m³/s, sodass die Niedrigwasserampel beide Pegel rot darstellt. Eine grundlegende Verbesserung, welche auf einen Übergang in den grünen Ampelfarbenbereich hindeutet, ist nicht zu erkennen. Vielmehr deutet der Trend darauf hin, dass die Warnstufe (rote Ampelfarbe) weiter bestehen bleibt.