Eine Beschlussvorlage zu einheitlichen Kita-Elternbeiträge in der Landeshauptstadt Potsdam wird vorbehaltlich der Haushaltsplanung für die September-Sitzung der Stadtverordneten angestrebt. Darüber hat die Beigeordnete für Bildung, Kultur, Jugend und Sport, Noosha Aubel, am Donnerstagabend die Mitglieder in Jugendhilfeausschuss informiert. Eine seitens des Jugendhilfeausschuss favorisierte Berechnungs-Variante der Kita-Elternbeiträge würde die Stadt 2,55 Millionen Euro zusätzlich kosten und ist aktuell aufgrund der unsicheren finanziellen Lage nach der zweijährigen Corona-Pandemie und der Situation in der Ukraine nicht finanzierbar. „Das grundsätzliche Ziel des Angebotes von stadtweit einheitlichen Kita-Elternbeiträgen besteht weiterhin, aber es muss finanzierbar sein“, sagte Noosha Aubel im Ausschuss.
Kindertagesbetreuung ist Daseinsvorsorge. Die Kosten der Kindertagesbetreuung werden durch Eigenleistungen des Trägers, durch Elternbeiträge, durch die Gemeinde sowie durch Zuschüsse des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt. Die anhaltenden Rechtsunsicherheiten haben dazu geführt, dass Potsdam von der über viele Jahre getragenen Praxis stadtweit einheitlicher Elternbeiträge abweichen musste. Für Eltern, Verwaltung und Politik ist die Last der Auseinandersetzung in der Angelegenheit fortwährend groß.
In einem Schreiben an die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Anfang der Woche macht Noosha Aubel deutlich: Mit der angekündigten Kita-Rechtsreform sollte auch in dieser Angelegenheit deutlich mehr Klarheit in komplexe Finanzierung der Kindertagesbetreuung gebracht werden. Das war und ist längst überfällig. Es ist nach Auffassung der Fachverwaltung mehr als bedauerlich, dass diese nun nach der Botschaft des zuständigen Ministeriums ausgesetzt wurde. Folge: Die Unsicherheit bleibt für alle Akteure im System. Die Notwendigkeit zur Rückkehr zu (möglichst) stadtweit einheitlichen Kitabeiträgen besteht aus unserer Sicht nach wie vor.
Per Beschluss vom 4. November 2020 (Beschluss 20/SVV/0946) wurde die Stadt beauftragt, fünf Varianten „möglicher Elternbeitragssätze“, das daraus resultierende Elternbeitragsaufkommen sowie die entsprechenden Differenzen zu berechnen. Ziel war und ist es, mehr Rechtssicherheit ins System zu bringen und eine stadtweite sozialverträgliche Praxis sicherzustellen. Nach Vorlage der Variantenvergleiche votierte der Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Potsdam in seiner Sitzung am 7. Oktober 2021 zur Drucksache 21/SVV/0818 für die Variante 2.1. Daraus resultieren zu erwartende Mehrbedarfe zum Status quo im städtischen Haushalt in Höhe von 2,55 Millionen Euro, die mit Blick auf die gegenwärtige Haushaltslage der Stadt und nicht final kalkulierbare finanzielle Auswirkungen des Ukrainekrieges nicht stemmbar sind.