
Zum 30. Juni 2025 wird rund um den Weberplatz in Babelsberg die Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Der bestehende Bewohnerparkbereich 510 wird damit erweitert und daran anschließend der neue Bewohnerparkbereich 520 eingerichtet. Letzterer umfasst die Kreuzstraße, den westlichen Abschnitt der Wichgrafstraße, die Bendastraße sowie die Rudolf-Breitscheid-Straße zwischen Anhalt- und Bendastraße. Der Weberplatz ist beiden Bewohnerparkbereichen zugeordnet.
Das Parken ist in den genannten Straßen künftig nur noch mit Bewohnerparkausweis sowie – entsprechend der Ausschilderung – über die Entrichtung einer Parkgebühr möglich. Die Bewirtschaftungszeiten im Gebiet sind Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr und am Sonnabend von 8 bis 12 Uhr. Die erforderlichen Verkehrszeichen werden kurzfristig aufgestellt und sind dann ab dem 30. Juni 2025 rechtswirksam. Mit der Einführung der Regelungen soll die Parksituation, insbesondere für Bewohner und Bewohnerinnen des Gebiets, erleichtert und regelwidriges Parken, wie etwa vor Bordabsenkungen oder auf Grünflächen, vermieden werden.
Die zum Parken in den neuen Bewohnerparkbereichen notwendigen Bewohnerparkausweise können ab sofort online unter https://egov.potsdam.de/apa/, per Post oder per E-Mail unter Bewohnerparkausweis@rathaus.potsdam.de beantragt werden. Darüber hinaus können nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch) im Bürgerservicecenter in der Yorckstraße 22 oder in der Kfz-Zulassungsbehörde in der Edisonallee 11-19 (Zugang über Lotte-Pulewka-Straße) sowie ohne Termin im Bürgerservicecenter in der Wilhelmgalerie die notwendigen Bewohnerparkausweise beantragt und im Regelfall auch sofort mitgenommen werden. Einen Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises haben ausschließlich Personen, die im Anspruchsbereich meldebehördlich registriert sind und tatsächlich dort wohnen. Zur Beantragung sind der Fahrzeugschein und der Personalausweis mitzubringen. Sollte der Antragsteller nicht gleichzeitig der Fahrzeughalter sein, so muss eine Nutzungsbestätigung für das Fahrzeug vorliegen.