Pressemitteilung Nr. 198 vom 12.05.2025 Mit i-Kfz konnten bereits viele Zulassungsvorgänge digital erledigt werden – Bürgerinnen und Bürger profitieren

Bürgerinnen und Bürger profitieren
Slide Bürgerserviceportal
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Seit der Einführung des Online-Dienstes „i-Kfz“ (internetbasierte Kfz-Zulassung) können Bürgerinnen und Bürger und auch juristische Personen fast alle Zulassungsangelegenheiten bequem von zu Hause online erledigen – rund um die Uhr, ganz ohne Termin oder Wartezeit in der Kfz-Zulassungsbehörde. Im ersten Quartal 2025 wurden in der Landeshauptstadt Potsdam 9.711 Zulassungsvorgänge erfolgreich bearbeitet, davon wurden 1.498 Vorgänge über das i-Kfz-Portal eingereicht.

„Die Bilanz zeigt, dass i-Kfz genutzt wird, aber das Potenzial noch lange nicht ausgeschöpft ist. Viele Bürgerinnen und Bürger kennen das Angebot noch nicht oder nutzen es bislang zurückhaltend. Aber wer i-Kfz nutzt, spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld und kann sein Fahrzeug sofort nutzen“, so die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Brigitte Meier.

Die Vorteile im Überblick:

  • Zulassungen, Ummeldungen und Abmeldungen ohne Termin 24/7
  • Sofortige Inbetriebnahme nach der Zulassung 
  • Abmeldungen ohne Authentifizierung 
  • Keine Wartezeit
  • Kein Weg zur Behörde
  • Günstigere Gebühren

Über i-Kfz lassen sich folgende Anliegen bearbeiten:

  • Neuzulassung
  • Wiederzulassung
  • Umschreibungen
  • Außerbetriebsetzung
  • Adressänderung
  • Wunschkennzeichen-Reservierung

    Das Portal ist für Privat- und juristische Personen unter folgenden Voraussetzungen nutzbar:
  • Personalausweis (nPA) oder elektronische Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
  • Bei Privatpersonen wird ein BundID-Konto (Anmeldung auch als Gast möglich), bei juristische Personen ein ELSTER-Unternehmenskonto benötigt
  • Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Endgerät mit installierter kostenloser „AusweisApp“ (erhältlich für alle gängigen Betriebssysteme)
  • Fahrzeugdokumente mit verdeckten Sicherheitscodes (ausgestellt nach 2015)
  • Bei Umschreibungen mit Änderung der Kennzeichen von gebrauchten Fahrzeugen oder Abmeldungen müssen die Siegel der Kennzeichen mit einem QR-Code versehen sein

Wie i-Kfz funktioniert (mit Erklär-Videos), welche Unterlagen benötigt werden und zusätzlich Wissenswertes ist unter: https://www.potsdam.de/de/willkommen-auf-dem-i-kfz-portal-der-landeshau…  zu finden.

 

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