
Ab dem 5. Februar 2025 können die Potsdamerinnen und Potsdamer im Briefwahlbüro der Landeshauptstadt Potsdam persönlich ihren Antrag zum Erhalt von Briefwahlunterlagen für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar stellen, ihre Stimme vor Ort abgeben oder die Unterlagen mitnehmen. Der verschlossene Wahlbrief kann ebenfalls dort abgegeben werden.
„Etwa 135.000 Potsdamerinnen und Potsdamer sind am 23. Februar aufgerufen, bei der vorgezogenen Bundestagswahl ihre Stimme abzugeben. Die Demokratie lebt vom aktiven Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger. Ob per Briefwahl oder am Wahltag persönlich – nutzen Sie Ihre Stimme und gestalten Sie aktiv die Zukunft unseres Landes mit“, sagt Oberbürgermeister Mike Schubert. „Ebenfalls einen wichtigen Beitrag für unsere Demokratie leisten auch die vielen Wahlhelfenden, die gemeinsam mit der Wahlleitung für einen ordnungsgemäßen Ablauf am Wahltag sorgen.“
Das Briefwahlbüro befindet sich im Raum 405 in der 4. Etage des Hauses 1 auf dem Verwaltungscampus und ist barrierefrei zu erreichen. Das Briefwahlbüro ist bis zum 21. Februar immer Montag von 10 bis 18 Uhr, Dienstag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr geöffnet. Am Freitag, 21. Februar 2025, öffnet das Briefwahlbüro von 8 bis 18 Uhr.
Für die Beantragung der Briefwahl müssen Potsdamerinnen und Potsdamer ein gültiges Ausweisdokument sowie ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen. Wer für eine dritte Person Briefwahlunterlagen beantragen oder ausgehändigt bekommen möchte, muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen.
Die Zusendung der Briefwahlunterlagen kann auch schriftlich beantragt werden. Hierfür kann der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt und in einem frankierten Brief verschickt werden. Weiterhin kann die Beantragung per E-Mail an briefwahl@rathaus.potsdam.de, per Telefax an (0331) 289-38 80 oder mit dem Online-Formular unter www.potsdam.de/briefwahl erfolgen. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen ihren Namen, die Wohnanschrift und das Geburtsdatum angeben. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Die Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig bis zum Wahltag, dem 23. Februar, bis spätestens 18 Uhr beim Wahlleiter eingehen. Dabei sind die normalen Postlaufzeiten zu beachten. Die ausgefüllten Wahlbriefe können auch in die Postbriefkästen der Stadtverwaltung eingeworfen werden, diese werden am Wahltag um 18 Uhr letztmalig geleert. Geschlossene Wahlbriefe dürfen am Wahltag nicht in den Wahllokalen entgegengenommen werden.
Bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung können am Wahltag, den 23. Februar, von 8 bis 15 Uhr unter Vorlage einer Vollmacht Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Dies erfolgt im Raum 527 im Haus 1 auf dem Verwaltungscampus.
Unter www.potsdam./bundestagswahl und www.potsdam.de/briefwahl finden sich alle Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar in Potsdam, unter anderem weitere Informationen zur Briefwahl.
Aufgrund verkürzter Fristen zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025 wird die Stimmabgabe persönlich im Briefwahlbüro vorab empfohlen. Alternativ zur Briefwahl sollte die Möglichkeit der Urnenwahl direkt am Wahlsonntag geprüft werden. Denn für die Wahlberechtigten, die im Wahllokal wählen, spielt der verkürzte Briefwahlzeitraum keine Rolle.