Pressemitteilung Nr. 220 vom 10.05.2022 Bundesweite Volkszählung - Zensus 2022 startet in Potsdam

Im Rahmen der bundesweiten Volkszählung werden 17.000 Potsdamerinnen und Potsdamer in den kommenden Wochen befragt
Zensus 2022 startet
© Statistisches Bundesamt (Destatis)
Zensus 2022 startet Grafik: Statistisches Bundesamt (Destatis)

Über den Zensus 2022 in Potsdam, die bundesweite Volkszählung, hat Dieter Jetschmanegg, Dezernent Zentrale Verwaltung, heute gemeinsam mit der Bereichsleiterin Statistik und Wahlen, Heike Gumz, informiert. Mit dem Stichtag 15. Mai beginnt die bundesweite Volkszählung. Ab dieser Woche erhalten daher circa 17.000 Potsdamerinnen und Potsdamer einen Brief zur Durchführung des Zensus. Das entspricht knapp zehn Prozent aller Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Potsdam, die Teil der zufälligen Stichprobe des Zensus 2022 sind. Mit dieser Stichprobe soll überprüft werden, wie aktuell und korrekt das Potsdamer Melderegister ist. So können Unter- oder Übererfassungen aus der amtlichen Einwohnerzahl herausgerechnet werden.

Dazu der Leiter des Geschäftsbereiches Zentrale Verwaltung, Dieter Jetschmanegg: „Die im Zensus erhobenen Daten sind sehr wichtig für die weitere Entwicklung unserer Stadt. Die ermittelte amtliche Einwohnerzahl hat großen Einfluss auf den städtischen Haushalt. Sie ist aber auch eine wichtige Größe für eine Vielzahl politischer Entscheidungen. Wenn Sie Teil der Stichprobe sind, nehmen Sie sich bitte zehn Minuten Zeit für die Befragung durch die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten.“

Heike Gumz, Leiterin des Bereiches Statistik und Wahlen, ergänzt: „Um ihre Daten müssen sich die Potsdamerinnen und Potsdamer keine Sorgen machen. Der Datenschutz hat bei der Durchführung des Zensus oberste Priorität. Alle Erhebungsbeauftragten sind persönlich nach dem Bundesstatistik- und Datenschutzgesetz sowie der Datenschutzgrundverordnung auf die Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet worden.“

Insgesamt 115 gut vorbereitete ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte sind derzeit in der Stadt unterwegs und werfen Terminankündigungen für die Durchführung eines kurzen persönlichen Interviews für den Zensus in die Briefkästen ein. Die Interviews werden in einem Zeitraum von vier bis sechs Wochen nach dem Stichtag 15. Mai stattfinden. Es handelt sich hierbei um kurze, circa 10-minütige Befragungen an der Haus- oder Wohnungstür. Dabei werden nur Kerndaten, wie Namen, Geburtsdatum und Nationalität abgefragt und erfasst. Gleichzeitig erhalten die Befragten persönliche Zugangsdaten für einen ausführlicheren Online- Fragebogen. Wer keinen Internetzugang hat, kann die Fragen auch telefonisch bei den Mitarbeitenden der Zensus-Erhebungsstelle der Stadt beantworten.

Die EU-Mitgliedsstaaten führen nach einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2008 alle zehn Jahre eine Volkszählung durch. Der letzte Zensus fand 2011 statt. Deutschland hat den diesjährigen Zensus aufgrund der Pandemie um ein Jahr verschoben. Das Ziel des Zensus ist die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. Diese ist sehr wichtig, unter anderem für den Länderfinanzausgleich und die Verteilung von EU-Fördermitteln oder für die Einteilung der Wahlgebiete. Damit die ermittelten Daten tatsächlich aussagekräftig sind, hat der Bundestag im Zensusgesetz 2022 festgelegt, dass alle Personen, die Teil der Stichprobe sind, auskunftspflichtig sind. Mit dem Fragebogen werden soziodemografische Daten erhoben, die eine wichtige Planungsgröße für Politik und Verwaltung sind. So können zum Beispiel Schulen, Kindergärten aber auch Alten- und Pflegeheime da gebaut werden, wo sie gebraucht werden.

Für die Organisation und Durchführung der Volkszählung in Potsdam ist eine Zensus-Erhebungsstelle in der Stadtverwaltung eingerichtet worden. Diese ist nach außen abgeschottet. Das bedeutet unter anderem, dass außer den eigens dafür eingestellten Mitarbeitenden, niemand Zutritt zu den Räumen der Erhebungsstelle hat. Es geht neben der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl beim Zensus nicht darum, Informationen über einzelne Bürgerinnen und Bürger zu sammeln, sondern um die Ermittlung von Durchschnitten. Die persönlichen Daten, wie Name und Geburtsdatum, werden nur zum Abgleich mit dem Melderegister erfasst und schnellstmöglich wieder gelöscht. Es werden außerdem keine Daten an andere Stellen der Verwaltung oder Behörden weitergegeben. Dies hat das Bundesverfassungsgericht 1983 entschieden. Die Ergebnisse des Zensus sollen Ende 2023 durch das statistische Bundesamt veröffentlicht werden.