Veröffentlichung der Liste "Acta specialia betreffend: Bau-Sachen" (Registratur der königlichen Polizei-Direktion)

Akteneinsicht in historische Bauakten der Baudenkmale
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    Die Einsichtnahme in historischen Bauakten "Acta specialia betreffend Bausachen" ist nach vorheriger Anmeldung möglich.

    ZU welchen Gebäuden in Potsdam diese "Acta specialia betreffend Bausachen" vorhanden sind, kann man im Internet weitere Informationen zu den Beständen entnehmen.

    Zur Akteneinsicht in die Acta specialia sind in der Regel die Gebäudeeigentümer oder vor ihnen bevollmächtigte Personen berechtigt. Sofern nicht der Gebäudeeigentümer selbst die Akten einsehen kann muss bei der Unteren Denkmalschutzbehörde ein Berechtigungsschreiben des Eigentümers zur Einsichtnahme der Akten vorgelegt werden.
    Die Akten können zu den üblichen Sprechzeiten der Unteren Denkmalschutzbehörde (Dienstag 09:00-18:00, Donnerstag 09:00-12:00; 13:00-16:00) nach vorheriger Anmeldung eingesehen werden.

    Hier können Sie die Benutzerordnung für die Akteneinsicht in die Acta specialia lesen.

    Vervielfältigung von Plänen und Zeichnungen

    Bitte brachten Sie, eine Vervielfältigung von Plänen und Zeichnungen aus der Acta specialia kann auf Grund des Alters der Papiere aus konservatorischen Gründen nicht über einen herkömmlichen Kopierapparat erfolgen. Die während des Kopiervorganges entstehende große Wärme wie auch die extreme Helligkeit der Lampen würden die alten Materialien (Papier, Papyrolin) beschädigen.

    Daher können nur fotografische Vervielfältigungen angefertigt werden. Ein von uns dazu berechtigter Fotograf kann, nachdem Sie ihn dazu beauftragt haben, diese Fotoarbeiten herstellen. Nähere Auskünfte erteilen Ihnen gern unsere Mitarbeiter in der Unteren Denkmalschutzbehörde (Telefon: 0331-2893070).

    Zur Geschichte dieser Akten
    Die Acta specialia betreffend Bau-Sachen besitzt für Denkmaleigentümer, Denkmalpfleger und Bauforscher einen sehr hohen Zeugniswert. In dieser Sammlung von Dokumenten sind oft eine Vielzahl von Informationen über die bauliche Entwicklung des jeweiligen Gebäudes zusammengetragen. Die Bauakten sind nach Straßen und Hausnummern geordnet. Die Aktenführung der Acta specialia betreffend Bau-Sachen begann in Potsdam ungefähr 1880-1890. In einigen Bauakten befinden sich sogar Pläne und Schriftverkehr aus der Zeit um die 1850er Jahre.

    Auch zu Gebäuden des 18. Jahrhunderts wurden Bauakten angelegt. Pläne und Zeichnungen aus der Erbauungszeit im 18. Jahrhundert (zur Zeit Friedrich des Großen) sind darin aber nicht enthalten. Mit großer Wahrscheinlichkeit wurden sie, nach einer Überlieferung durch Heinrich Ludwig Manger bereits in der Regierungszeit Friedrich des Großen vernichtet. Die Unterlagen in der Acta specialia können trotzdem viele Bauzustände des 18. Jahrhunderts dokumentieren, auch wenn die in den vorhandenen Akten beschriebenen Beschaffenheit der Bauten aus dem 19. Jahrhundert stammen.

    Ältere Gebäudeakten befinden sich nicht in der Stadtverwaltung Potsdam. Nur einige wenige Bauakten zu Potsdamer Immediatbauten sind im Brandenburgischen Landeshauptarchiv aufbewahrt.

    Die Acta specialia umfassen in der Regel Anträge und Genehmigungen, sogeannte Dispense, zu Bauvorhaben, Bauveränderungen, den gesamten amtlichen Schriftverkehr sowie zum Bau gehörige Pläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Baudetails, statische Berechnungen). Der Umfang an Bauunterlagen ist aber von Akte zu Akte unterschiedlich. Nicht jeder Baukörper ist auf die gleiche Weise dokumentiert. Der in den Bauakten enthaltene Schriftverkehr und die Pläne geben uns Auskunft über die Baugeschichte der Häuser in den letzten 150 Jahren.

    Diese Dokumente sollten bei Restaurierungs- und Instandsetzungsvorhaben durch den Bauherren oder seinen Architekten unbedingt ausgewertet werden.

    Gebühren

    Im Zusammenhang mit der Akteneinsicht müssen wir nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Potsdam eine Gebühr erheben (siehe Tarif Nummer 7 der Satzung).

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