Traditions- und Brauchtumsfeuer

Kleine Holzfeuer (1 Meter x 1 Meter) sind genehmigungsfrei:

Mit Beschluss der 35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam am 04.04.2007 wurde das Abbrennen von Holzfeuern vorerst zugelassen. Diese Regelung soll bis zum Vorliegen einer neuen landesweiten Rechtsverordnung zunächst nach den Regeln des alten "Lagerfeuererlasses" praktiziert werden.

Was muß beachtet werden?

Für ein Feuer im Freien darf nur naturbelassenes, trockenes Holz, z.B. Holzscheite, kurze Äste, Reisig, Zapfen oder auch Holzbriketts, verwendet werden. Frisch geschlagenes Holz trocknet sehr langsam. Erst wenn die Holzscheite längere Zeit gut durchlüftet gelagert wurden, sind sie trocken.
Gartenabfälle, wie Rasenschnitt, frischer Baum- und Strauchschnitt und Laub, dürfen grundsätzlich nicht verbrannt werden. Diese sollten kompostiert werden. Holzabfälle aus gestrichenem oder mit Holzschutzmitteln behandeltem Holz, mit Teer oder Dachpappe verunreinigtes Abbruchholz, Sperrholz, Spanplatten u.ä. dürfen Sie weder verbrennen noch kompostieren.

Hinweis:

Auch keiner Genehmigung bedürfen Koch- und Grillfeuer mit trockenem unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten oder mit handelsüblichem Grillmaterial.

Traditions- und Brauchtumsfeuer

Gemäß § 7 Abs. 1 LImschG ist das Verbrennen sowie das Abbrennen von Stoffen im Freien untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder belästigt werden können. Da die Traditions- / Brauchtumsfeuer in der Regel die 1m x 1m-Grenze überschreiten ist hier ein Antrag auf Ausnahmezulassung zu stellen.

Die zuständige Behörde kann gemäß § 7 Abs. 2 LImschG auf Antrag Ausnahmen von dem Verbot des Absatzes 1 zulassen, wenn lediglich kurzfristig mit Luftverunreinigungen zu rechnen ist. Die Traditions-/ Brauchtumsfeuer werden von in der Ortsgemeinschaft verankerten Organisationen und Vereinen ausgerichtet und sind im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für Jedermann zugänglich. Das Gemeinschaftserlebnis stellt den besonderen Sinnbezug des Traditions-/ Brauchtumsfeuers her oder fördert ihn zumindest.

Informationen zum Holzfeuer im Freien vom Land Brandenburg mit Rechtsgrundlagen, 10 goldene Regeln und Merkblatt Verbrennen im Freien

Aufgaben der Feuerwehr zur Gefahrenverhütung