Pressemitteilung Nr. 661 vom 15.10.2014 Verfahren zum Umgang mit dem Park der Villa Henckel und der Villa Schlieffen in Potsdam vereinbart

Villa Schlieffen in der Großen Weinmeisterstraße
© Landeshauptstadt Potsdam/Barbara Plate
Villa Schlieffen in der Großen Weinmeisterstraße (© Landeshauptstadt Potsdam/Barbara Plate)

Am 14. Oktober 2014 haben Prof. Hartmut Dorgerloh, Generaldirektor der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG), und Oberbürgermeister Jann Jakobs in Anwesenheit der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, Prof. Sabine Kunst, und einem Vertreter von Dr. Mathias Döpfner über die Nutzung des Parks der Villa Henckel und der Villa Schlieffen in der Potsdamer Weinmeisterstraße gesprochen.

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten sowie der Vertreter von Dr. Döpfner haben zugesagt und bestätigt, dass im Bebauungsplan Nr. 48 als öffentliche Parkanlage festgesetzte Fläche auch in Zukunft bebauungsplankonform öffentlich zugänglich bleibt. Der Oberbürgermeister hat in diesem Zusammenhang deutlich gemacht, dass die Landeshauptstadt unter einer öffentlichen Zugänglichkeit eine tägliche Öffnung analog zu anderen Parkanlagen der Stiftung versteht. Dies macht eine Trennung der öffentlichen von der privaten Fläche erforderlich, was im Widerspruch zur gartendenkmalpflegerischen Zielstellung steht.

Es wurde vereinbart, dass die konkrete Ausgestaltung der Parkanlage zwischen der Stiftung, der Landesdenkmalpflege und der städtischen Denkmalpflege im Hinblick auf die denkmalrechtlichen, planungsrechtlichen und naturschutzrechtlichen Belange hin in einem Werkstatt- und Verwaltungsverfahren abgestimmt wird. Im Zuge der Abstimmungen über die konkrete Ausgestaltung der Parkanlage werden auch Fragen der äußeren Umzäunung und der derzeitigen Bauzäune geklärt. Ziel ist es, im Frühjahr 2015 das Gesamtkonzept zu präsentieren.

Abweichend von der bisherigen Planung, den Park in seiner ursprünglichen Größe erlebbar zu machen, wird analog den Festsetzungen  im Bebauungsplan Nr. 48 eine als private Parkanlage ausgewiesene Fläche rund um die Villa Henckel, zu der auch das Privatgrundstück von Herrn Döpfner zählt, in Zukunft eingezäunt. Damit wird die gartendenkmalpflegerische Auffassung, dass Garten und Park der Villa Henckel nicht voneinander separiert werden dürfen, aufgegeben. Auch der genaue Verlauf dieses Zauns wird im Werkstatt- und Verwaltungsverfahren abgestimmt. Mit der Einzäunung der privaten Grünfläche rund um die Villa Henckel kann den privaten Belangen von Herrn Döpfner entsprochen werden.