Pressemitteilung Nr. 756 vom 25.11.2016 Stallpflicht in der Landeshauptstadt Potsdam angeordnet

Geflügelpest im Raum Werder/Allgemeinverfügung: Teile Potsdams Beobachtungsgebiet
Geflügelpest
© Geflügelpest
Geflügelpest. Foto LHP

Die Landeshauptstadt Potsdam hat aufgrund des nachgewiesenen Geflügelpestvirus bei einem verendeten Wildvogel in Werder (Havel) heute zwei Allgemeinverfügungen erlassen. Damit gilt im gesamten Stadtgebiet ab sofort eine Stallpflicht für Geflügel und alle in Gefangenschaft gehaltenen Vögel anderer Arten. Zudem befindet sich ein Teil des westlichen Potsdamer Stadtgebietes – Teile Golms und Wildpark – im Beobachtungsgebiet mit besonderen Schutzmaßnahmen. Unter anderem haben Halter von Hunden und Katzen in diesem Bereich sicherzustellen, dass diese nicht frei herumlaufen.

Sieben Geflügelhalter mit etwa 180 Tieren sind auf Potsdamer Stadtgebiet im Beobachtungsgebiet. Es gelten Beschränkungen für Geflügelhaltungen. Geflügel darf für die Dauer von 15 Tagen das Beobachtungsgebiet nicht verlassen. Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete und die Tierseuchenrechtlichen Verfügungen finden Sie im unten. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen informiert.

In Potsdam gelten für das Beobachtungsgebiet folgende Grenzen (Karte im Anhang):

  • Golm: Linie vom Kanal beginnend südlich der Halde bis zur Geiselbergstraße, Nordwest um den Reiherberg entlang der Geiselbergstraße über die Reiherbergstraße bis zur Bahnunterführung
  • Im Weiteren begrenzt die Bahnlinie Golm bis Bahnhof Kaiserbahnhof im Norden das Beobachtungsgebiet
  • Waldgrenze des Wildparks entlang der hinteren Grundstücksgrenze der Forststraße
  • Zeppelinstraße zwischen Forststraße bis zur Stadtgrenze an der die Zeppelinstraße in die Chausseestraße übergeht (Höhe Kuckucksweg)
  • Die Stadtgrenze zwischen Zeppelinstraße im Süden und im Norden bis zum Nordufer des Großen Zernsees ( Stichkanal Mühlendamm)

Im Sperrbezirk sowie im Beobachtungsgebiet haben Halter von Hunden und Katzen sicherzustellen, dass diese nicht frei herumlaufen. In den ausgewiesenen Restriktionsgebieten ist darüber hinaus die Jagd auf Federwild verboten. Für alle Geflügelhaltungen gelten auf Grund einer Eilverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft besondere Biosicherheitsmaßnahmen. So müssen neben gewerblichen Geflügelhaltern auch Hobbyhalter sicherstellen, dass

  • die Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind,
  • die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden. Die verwendete Schutzkleidung ist nach Verlassen des Stalls unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren oder unschädlich zu beseitigen.
  • eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird.

Die Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin gebeten, Totfunde von Wildvögeln den dem Veterinäramt zu melden. Bisher sind keine Infektionen des Menschen mit H5N8-Viren bekannt. Eine Übertragung des Virus über infizierte Lebensmittel ist nach Einschätzung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) „theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich“. Gleichwohl empfiehlt das BfR grundsätzlich die Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten zu beachten.

In Potsdam-Mittelmark ist am heutigen Freitag erstmals bei einem verendeten Wildvogel, in diesem Fall eine Möwe, der Geflügelpesterreger H5N8 im Land Brandenburg nachgewiesen worden. Durch das Veterinäramt sind die in der Geflügelpest-Verordnung bei der Feststellung der Geflügelpest bei einem Wildvogel vorgesehenen Maßnahmen eingeleitet worden. Dazu gehören die Einrichtung eines Sperrbezirkes und eines Beobachtungsgebietes um den Fundort des infizierten Wildvogels.

Unten finden Sie die beiden Allgemeinverfügungen für das Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam.

 

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