Pressemitteilung Nr. 678 vom 10.11.2020 Abfallgebührenbescheide 2021: Änderungen jetzt melden

Die 4 Abfallfraktionen für Potsdamer Haushalte
© J.Seelig
Abfallbehälter (© J.Seelig)

Im kommenden Januar erhalten alle Potsdamer Grundstückseigentümer bzw. deren Bevollmächtigte die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2021.

Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger der Landeshauptstadt Potsdam bittet daher alle Grundstückseigentümer bzw. deren Bevollmächtigte alle Änderungen die sich für 2021 ergeben, bis spätestens zum 11. Dezember 2020 mitzuteilen. Hierzu zählen z. B. Eigentümer- oder Verwalterwechsel, Adressänderungen, Änderungen der Behältergrößen oder Entleerungsrhythmen sowie die Anzahl der Personen bzw. Beschäftigten, welche auf dem Grundstück gemeldet sind.

Änderungen können entweder per Post an: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam, oder per Fax 0331 289-3798 geschickt werden. Die Formulare können auch in verschlossenen Briefumschlägen in den offiziellen Briefkasten der Landeshauptstadt Potsdam, neben dem Haupteingang des Rathauses, eingeworfen werden. Entsprechende Änderungsformulare finden Sie zudem onliner hier im Internet.