Pressemitteilung Nr. 672 vom 24.10.2019 Schwerpunktsetzung für die Bebauungsplanung im Zeitraum 2020/2021

Verwaltung legt Vorschlag zu angepassten Prioritäten vor
SVV-Sitzung vom 19. Juni 2019
© SVV-Sitzung vom 19. Juni 2019
SVV-Sitzung vom 19. Juni 2019

Die Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung sollen von der Stadtverordnetenversammlung neu festgelegt werden. Dazu legt die Verwaltung der SVV eine Beschlussvorlage zu ihrer Sitzung am 6. November vor. Der darin enthaltene Vorschlag orientiert sich an den stadtentwicklungspolitischen Herausforderungen der Stadt, also den möglichen Wegen einer geordneten städtebaulichen Steuerung des zu erwartenden Wachstums der Stadt.

Ein zentrales Kriterium, auf das sich die Beratung in den Gremien der Stadtverordnetenversammlung stützen kann, ist dabei die Bereitstellung von Flächen für die soziale Infrastruktur, für die verschiedene Bebauungsplanverfahren erforderlich sind. Eine große Dringlichkeit besteht daneben auch an Planverfahren für den Wohnungsbau, insbesondere in der Sicherung mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen. Auch für die Gewerbeflächensicherung, die technische Infrastruktur und die Entwicklung stadtentwicklungsrelevanter Sonderprojekte an vielen Stellen im Stadtgebiet ist in nennenswertem Umfang Bauleitplanung erforderlich. Die aktuelle Beschlussvorlage der Verwaltung enthält daher einen Kriterienkatalog, der an zentralen stadtentwicklungsrelevanten Handlungsfeldern ausgerichtet ist.

Aufgrund der Fülle an Planverfahren, die durch die Stadtverordnetenversammlung eingeleitet worden sind, ist es erforderlich, in regelmäßigen Abständen eine politische Entscheidung herbeizuführen, an welchen konkreten Bebauungsplänen mit den vorhandenen Ressourcen im Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt mit welcher Dringlichkeit gearbeitet werden soll. Daher legt die Verwaltung seit 2001 der Stadtverordnetenversammlung in regelmäßigen Abständen eine entsprechende Beschlussvorlage zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vor.

Seit der letzten Beschlussfassung vom 30. Januar 2019 sind verschiedene Wünsche zu neuen Planverfahren mit der Bitte um dringliche Aufnahme in die Bearbeitung an Politik und Verwaltung gerichtet worden. Daher ist für die Jahre 2020/2021 eine erneute Entscheidung über die Dringlichkeit der Aufnahme in die Bearbeitungsprioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung erforderlich. Anhand des entwickelten Kriterienkatalogs und der hierauf gerichteten Bewertung ist der Entscheidungsvorschlag der Verwaltung transparent dargestellt worden. Damit ist der Stadtverordnetenversammlung zugleich der Spielraum eröffnet, ein aus Sicht der Verwaltung weniger dringliches Bebauungsplanverfahren in eine höhere Priorität einzustufen und stattdessen einem anderen Verfahren eine geringere Priorität zu verleihen.

Die Interessen der Ortsteile sollen durch Behandlung der Beschlussvorlage in den Ortsbeiräten berücksichtigt werden. Sie tagen voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Monats November. Eine bündelnde Beratung auch zu den Voten der Ortsbeiräte kann dann anschließend im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums erfolgen, bevor voraussichtlich Anfang des neuen Jahres die abschließende Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung erfolgt.