Pressemitteilung Nr. 539 vom 31.08.2016 Neue Regeln für den Beteiligungsrat entworfen

Sitzung Beteiligungsrat
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Sitzung Beteiligungsrat (Foto: F. Daenzer)

Im Juni dieses Jahres hat die Stadtverordnetenversammlung entschieden, das Modellprojekt „Strukturierte Bürgerbeteiligung“ in der Landeshauptstadt Potsdam zu verstetigen. Damit werden sowohl die WerkStadt für Beteiligung mit ihrem verwaltungsinternen und -externen Büro als auch der Beteiligungsrat bestehen bleiben, um die Bürgerbeteiligung in Potsdam zu begleiten und weiterzuentwickeln.

Wie dabei die künftige Zusammensetzung des Beteiligungsrates aussehen soll, stellt die Verwaltung jetzt in einer detaillierten Beschlussvorlage vor, die zur Septembersitzung der Stadtverordnetenversammlung eingebracht wird. Der Beteiligungsrat ist ein beratendes Gremium der Stadtverordnetenversammlung nach Hauptsatzung und 2013 im Rahmen des Modellprojekts „Strukturierte Bürgerbeteiligung“ ins Leben gerufen worden. Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Einwohnerschaft, zwei Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und zwei Mitarbeitenden der Landeshauptstadt Potsdam zusammen.

Bei der Erarbeitung des Beschlussvorschlags für die Zusammensetzung des Beteiligungsrates ab der zweiten Amtsperiode wurden sowohl die gesammelten Erfahrungen des Gremiums aus der Modellphase als auch die Hinweise aus der begleitenden Evaluation des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) berücksichtigt.

Demnach soll der Anteil der Bürgerinnen und Bürger im Beteiligungsrat erhöht werden. Künftig soll er aus 17 Mitgliedern bestehen und für die Dauer von zwei Jahren gewählt werden. Die Zusammensetzung ist wie folgt vorgesehen: dreizehn Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Potsdam, davon eine Vertreter oder einer Vertreterin im Alter von 16 bis 21 Jahren, zwei Mitarbeitende der Stadtverwaltung, und zwei Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung. Die Besetzung erfolgt geschlechterparitätisch ohne ausdrückliche Amtszeitbegrenzung. Die im Beteiligungsrat vertretenen Bürgerinnen und Bürger können freiwillig eine zweite Amtsperiode absolvieren. In diesem Fall entfällt das reguläre Auswahlverfahren. Darüber hinaus kann der Beteiligungsrat bis zu zwei Experten als zusätzliche Mitglieder berufen.

Die Amtsperiode des neuen Beteiligungsrates soll im Januar 2017 beginnen. Die erste Sitzung des neuen Beteiligungsrates ist zugleich die letzte Sitzung des alten Rates, sodass eine inhaltliche Übergabe möglich ist. Die WerkStadt für Beteiligung wird den Beteiligungsrat weiterhin im laufenden Geschäft unterstützen. Neu vorgesehen ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 Euro für die dreizehn Bürgerinnen und Bürger und die zu berufenden Experten sowie ein Sitzungsgeld in Höhe von 13 Euro für die dreizehn Bürgerinnen und Bürger, die Vertreterinnen und Vertreter Stadtverordnetenversammlung und die zu berufenden Experten. Die finanziellen Auswirkungen stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung über den Haushaltsplan der jeweiligen Jahre.

Weiter ist vorgesehen, dass der Beteiligungsrat der Stadtverordnetenversammlung jährlich einen Tätigkeitsbericht vorlegt.