Pressemitteilung Nr. 489 vom 12.08.2019 „mobiagentur“ als zentrale Anlaufstelle zu Mobilitätsangeboten in der Landeshauptstadt geplant

Öffentliches Interessenbekundungsverfahren für die Umgestaltung und Ausstattung einer Tourist Information im Hauptbahnhof Potsdam gestartet

Die „mobiagentur“ ist ein gemeinsames Projekt der Landeshauptstadt Potsdam, der ViP Verkehrsbetrieb in Potsdam GmbH (ViP), der Deutschen Bahn (DB) und der PMSG Potsdam Marketing und Service GmbH (PMSG). Unterstützt wird das Projekt von der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB).
 
Im Hauptbahnhof Potsdam ist eine zentrale Anlaufstelle zu Mobilitätsangeboten in der Landeshauptstadt Potsdam in Planung. Ziel ist es, alle Mobilitätsangebote und -dienstleistungen an einem Standort zusammenzuführen und die klassische Kundenberatung zu einer umfassenden Mobilitätsberatung weiterzuentwickeln. Diese Beratung umfasst u. a. Verbindungsauskünfte, Tarifberatungen, Verkauf von Fahrscheinen, Beratung zu nachhaltiger Mobilität. Das Angebot richtet sich sowohl an Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Potsdam als auch an ihre Gäste (Tages- und Übernachtungstouristen). Daher sollen den Kundinnen und Kunden an diesem zentralen Standort in Zukunft auch touristische Informationen angeboten werden in Form einer Tourist Information. Mit der Einrichtung einer Tourist Information sollen die bestehenden Angebote unter einem Dach gebündelt und miteinander verknüpft werden. Das Angebot der Tourist Information umfasst u. a. Beratung zu Sehenswürdigkeiten, touristischen Angeboten und Veranstaltungen, Verkauf von Veranstaltungstickets, Erstellung von persönlichen Vorschlägen für die Gestaltung des Aufenthaltes in Potsdam und Verkauf von Souvenirs.
 
Im Rahmen der Realisierung des Projektes bis spätestens März 2020 beabsichtigen die beteiligten Projektpartner, gemeinsam Räumlichkeiten im Hauptbahnhof Potsdam anzumieten, umzugestalten und mit neuer Einrichtung auszustatten. Im Anschluss wird das von der Landeshauptstadt Potsdam mit dieser Aufgabe betraute Unternehmen, die PMSG, den Betrieb der Tourist Information übernehmen.
 
Die Landeshauptstadt Potsdam ruft daher zur Teilnahme an einem Interessenbekundungsverfahren gemäß § 7 Absatz 2 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) auf. Der Aufruf hat zum Ziel, einen unverbindlichen Überblick über geeignete potenzielle private Anbieter für die Umsetzung der Maßnahme und die damit verbundenen baulichen Investitionen zu bekommen. Mit der Umsetzung verbunden ist die verpflichtende Zusammenarbeit mit den genannten Projektpartnern sowie die Übertragung der gesamten Projekt- und Abrechnungsverantwortung.   
 
Einzelheiten zu dem Projekt sind in einer Projektbeschreibung zusammengestellt. Diese kann schriftlich bei der Landeshauptstadt Potsdam angefordert werden.
 
Die Interessenbekundung soll die Art der Aufgabenerfüllung darlegen und in der Interessenbekundung werden verlässliche Angaben zum Unternehmen und ein Umsetzungskonzept sowie ein Finanzierungsmodell gefordert. Des Weiteren ist eine Preisschätzung abzugeben sowie ggf. maßgebliche Faktoren, zu dem die Interessenten bereit wären, die Maßnahme umzusetzen.
 
Beiträge zum Interessenbekundungsverfahren sind zu senden an: Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam. Informationen zum Interessenbekundungsverfahren sind erhältlich unter der Telefonnummer 0331 289-1268 oder per E-Mail unter mobiagentur@rathaus.potsdam.de. Der Aufruf zur Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren steht auch im Internet unter https://www.potsdam.de/kategorie/sonstige-ausschreibungen öffentlich zur Verfügung.   
 
Abgabefrist der Beiträge zum Interessenbekundungsverfahren ist der 13. September 2019 (Posteingangsstempel). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt. Die Interessenten sind nicht an ihre Interessenbekundungen gebunden. Das Verfahren kann jederzeit geändert oder beendet werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kosten, die einem Interessenten mit der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren entstehen, nicht erstattet werden.