Pressemitteilung Nr. 227 vom 07.04.2020 Corona-Fälle in Gemeinschaftsunterkunft Zeppelinstraße

Bewohnerin und ihre Familie positiv getestet/Gemeinschaftsunterkunft unter Quarantäne

Die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft in der Zeppelinstraße sind heute durch das Potsdamer Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt worden, nachdem der Test einer Bewohnerin sowie ihrer Familie auf das Coronavirus positiv war.

„Um die Übertragungsketten zu unterbrechen, mussten wir zu dieser harten Maßnahme greifen und die gesamte Gemeinschaftsunterkunft unter Quarantäne stellen“, teilte die Beigeordnete für Gesundheit, Brigitte Meier, mit. „Durch die intensiven Kontakte der Bewohnerinnen und Bewohner untereinander gab es aus medizinischer Sicht keine andere Möglichkeit, um die Übertragungsketten so gut wie möglich zu unterbrechen.“

Das Potsdamer Gesundheitsamt hat die Entscheidung per Verfügung am heutigen Dienstag, den 7. April, verkündet. Insgesamt sind 116 Bewohnerinnen und Bewohner, darunter 20 Kinder unter 18 Jahren, von der Maßnahme betroffen. Quarantäne bedeutet, dass die Bewohnerinnen und Bewohner nach Möglichkeit in ihren Wohnungen bleiben sollen, diese auch verlassen dürfen, aber nicht das Grundstück der Gemeinschaftsunterkunft. Darüber hinaus dürfen keine Besuche von außen stattfinden. Die Quarantäne gilt für mindestens 14 Tage, bis sie durch die zuständige Behörde wieder aufgehoben wird.

Die Maßnahmen wurden gemeinsam mit dem Träger der Einrichtung, dem Internationalen Bund, sowie dem zuständigen Fachbereich Wohnen und Arbeit abstimmt. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind durch den Träger sowie durch Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung über die aktuelle Situation informiert worden. Die Organisation der Verpflegung der Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort haben die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung übernommen.

Die Feuerwehr hat die Einrichtung mit 300 Mund-Nasenschutz-Masken ausgestattet. Insgesamt stehen für die Gemeinschaftsunterkunft 140 Plätze zur Verfügung. Die beiden Sozialarbeiter sowie der Hauswirtschafter dürfen das Haus verlassen und mit Mundschutz weiterhin ihrer Arbeit nachgehen.