Pressemitteilung Nr. 796 vom 12.12.2019 Neuer Naturschutzbeirat für die Landeshauptstadt Potsdam

Hauptausschuss bestätigt neue Mitglieder und Stellvertretende für fünf Jahre
Sacrower See
© Heiko Wahl
Sacrower See (© Heiko Wahl)

Der Hauptausschuss hat die von der Verwaltung vorgeschlagenen Mitglieder für den neuen Naturschutzbeirat in der heutigen Sitzung bestätigt. Die Neuberufung ist notwendig, da im Dezember 2019 die fünfjährige Amtsperiode des derzeitigen Naturschutzbeirates endet.

Auf der Grundlage von § 35 Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz – BbgNatSchAG) ist zur Vertretung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege und zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung bei der unteren Naturschutzbehörde der Landeshauptstadt Potsdam ein Naturschutzbeirat zu bilden. In den Beirat sind Bürgerinnen und Bürger zu berufen, die im Naturschutz und in der Landschaftspflege besonders fachkundig und erfahren sind. Fachkundig ist nach dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz ein Bürger, wenn er besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Botanik, der Zoologie, der Ökologie, der Landschaftspflege, der Landschaftsplanung oder auf verwandten Gebieten besitzt.

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen und benannten Kandidaten erfüllen die Anforderungen hinsichtlich Fachkunde, guter Ortskenntnisse und einer längeren, erfolgreichen Tätigkeit im Naturschutz und in der Landschaftspflege entsprechend dieser Regelung. Insgesamt hatten sich 15 Kandidatinnen und Kandidaten für die ehrenamtliche Mitarbeit im Naturschutzbeirat beworben. Sieben Mitglieder und sieben Stellvertreter wurden vorgeschlagen. Die Auswahl bildet eine ausgewogene Vertretung der aufgeführten Fachdisziplinen ab.

In der zurückliegenden fünfjährigen Amtsperiode hatte der Naturschutzbeirat fachliche Unterstützung bei zahlreichen Bescheiden der Naturschutzbehörde zu beantragten Baumfällungen, Niststättenbeseitigungen, Beeinträchtigungen von streng geschützten Arten oder Eingriffen in Naturschutzflächen oder geschützte Biotope gegeben und Vorschläge für geeignete Kompensationsmaßnahmen beurteilt oder unterbreitet. Besondere Schwerpunkte waren dabei der Umgang mit Alteichen, die vom Heldbock-Käfer besiedelt sind sowie der Erhalt von Altbaumbeständen, die eine besondere Rolle für Höhlenbrüter und Fledermäuse spielen.

Weiterhin spielen die touristische Nutzung sowie die Freizeitnutzung in Schutzgebieten, insbesondere im Bereich der Gewässer, eine ganz zentrale Rolle. Unter dem stetig steigenden Nutzungsruck leiden beispielsweise geschützte Uferbereiche und Tierarten, die hier ihre Lebensräume haben. Auch deshalb hat der Naturschutzbeirat begonnen, an einer Entscheidungshilfe für den Beirat selbst sowie für die Behörde zu arbeiten. Diese soll fundierte und einheitliche Entscheidungen zu Nutzungsanträgen, zum Beispiel bei Anträgen zum Bau von Bootsstegen, ermöglichen. Die Arbeit an der Entscheidungshilfe wird durch den neuberufenen Naturschutzbeirat weitergeführt werden.

Mit Übergabe der Ernennungskunden in einer konstituierenden Sitzung am 13. Januar 2020 sollen die neuen Mitglieder für die Arbeit im Naturschutzbeirat berufen werden.