Pressemitteilung Nr. 794 vom 11.12.2019 Oberbürgermeister zum OVG-Urteil B-Plan 125

Mike Schubert: Werden Urteilsbegründung abwarten und weitere Schritte prüfen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat die Normenkontrollklagen einiger Seeanrainer für zulässig erklärt. „Das Gericht hat den Klagen gegen unseren Bebauungsplan stattgegeben. Wir werden nun die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichtes abwarten und die weiteren Schritte prüfen“, sagte Oberbürgermeister Mike Schubert nach der mündlichen Urteilsverkündung. Die Landeshauptstadt möchte mit dem Bebauungsplan einen durchgängig begehbaren Uferweg am Griebnitzsee sowie vereinzelte Uferzonen für die Öffentlichkeit öffnen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat am 25. und 26. September sowie am 11. Dezember über den Bebauungsplan 125 „Uferzone Griebnitzsee“ verhandelt und eine Entscheidung zugunsten der privaten Anrainer getroffen. 20 Anträge waren beim Gericht eingegangen. Mit den Normenkontrollklagen wollten die Anrainer die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans überprüfen, der vorsieht, den Weg für die Öffentlichkeit freizugeben. Seit den ersten Sperrungen im April 2009 arbeitet die Stadt intensiv an einer Öffnung des Uferweges, der Bestandteil des Berliner Mauerradweges ist. Der frühere Kolonnenweg der DDR-Grenztruppen wurde seit der Maueröffnung von Radfahrern und Spaziergängern genutzt.