Pressemitteilung Nr. 626 vom 13.09.2017 Kita-Rechtsgutachten liegt der Landeshauptstadt vor

Oberbürgermeister: Gespräche mit dem Land zur Übernahme der tatsächlichen Kosten

Die Landeshauptstadt Potsdam wird mit dem Land Brandenburg Gespräche zum Thema Finanzierung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten führen. Auf der Grundlage von Landesregelungen werden den Kitaträgern pauschale Betreuungszeiten für das pädagogische Personal finanziert, die in Potsdam nicht den tatsächlichen Betreuungsaufwand abdecken. Das führt zu einem schlechteren Betreuungsschlüssel als gesetzlich vorgeschrieben. In einem Rechtsgutachten hat die Landeshauptstadt nun klären lassen, ob die Träger der Einrichtungen die in Potsdam vorhandenen Betreuungsbedarfe in den Tagesrandzeiten auch auskömmlich vergütet bekommen.

„Uns liegt das Gutachten nun vor und wir können es Ihnen in den Ausschüssen erläutern. Die beauftragten Gutachter kommen zu dem Schluss, dass die vom Land vorgelegten Verordnungen mit den gewährenden Zuschüssen an die Stadt zur Deckung der tatsächlichen Kosten bei weitem nicht ausreichen“, sagte Oberbürgermeister Jann Jakobs am Mittwoch den Stadtverordneten. Diese hatten das Gutachten gefordert. Vor genau einem Jahr wurden den Stadtverordneten 8000 Unterschriften von der Kita-Elterninitiative übergeben, die eine Verbesserung der Kitabetreuung forderten. „Wir haben damals zugesagt, uns des Problems anzunehmen“, so Jakobs.

Die Gutachter gehen vor allem auf die ungerechtfertigte Pauschalierung der Zuschüsse ein oder den Verteilschlüssel, der die Verhältnisse im Land nicht widerspiegelt. „Die  Mindestbetreuungszeiten gelten den Großteil der Rechtsansprüche nicht ab. Hier besteht nicht nur für Potsdam, sondern für viele andere Städte und Gemeinden in Brandenburg ein Problem“, sagte Jakobs.

Nach der Landesverfassung greift das Konnexitätsprinzip immer dann, wenn Gemeinden aufgrund eines Gesetzes zur Erfüllung neuer öffentlicher Aufgaben verpflichtet werden. „Wenn diese Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden führen, so ist durch das Land als Gesetzgeber ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen. Mit anderen Worten: Das Land hat hier Nachholbedarf“, sagte Jakobs.

Unbenommen hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren Anstrengungen unternommen, um den Betreuungsschlüssel zu verbessern. Kommunen mit hoher Erwerbsquote und Betreuungszeiten, die in der Regel acht und zehn Stunden umfassen, sind jedoch benachteiligt bei der Finanzierung des vom Gesetzgeber gewollten Rechtsanspruchs. Oberbürgermeister Jann Jakobs: „Wie soll die häufig geforderte Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus Sicht des Landes funktionieren, wenn das Land selbst nur bereit ist, eine Kitagrundversorgung zu bezahlen? Da müssen letztendlich die Kommunen für die Umsetzung des Ziels Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufkommen. Dies kann nicht richtig sein und bestärkt uns, auf der Grundlage des Rechtsgutachtens intensiv unsere nächsten Schritte zu prüfen.“

Unabhängig vom Ergebnis der Gespräche mit dem Land wird die Landeshauptstadt mit dem Doppelhaushalt 2018/19 Vorkehrungen treffen, um den hohen Betreuungsumfang sicherstellen zu können. In der Stadtverordnetenversammlung im November 2017 soll dazu ein Vorschlag unterbreitet werden.