Pressemitteilung Nr. 342 vom 28.05.2020 Beigeordnete informiert zum Sachstand Elternbeitragsordnung

Kinderbetreuung
© Graham_Oliver- stock.adobe.com
Kinderbetreuung (©Graham_Oliver- stock.adobe.com)

Es ist das Ziel der Landeshauptstadt Potsdam, eine neue, rechtskonforme Elternbeitragsordnung zu erstellen. Dieser Prozess ist abhängig von der Novellierung des Kita-Gesetzes und dem Vorliegen einer Mustersatzung auf Landesebene. Um den Kita-Trägern in Potsdam dennoch eine verbindliche Perspektive für ihre Planung zu geben, ist jetzt eine Entscheidung über den Ablauf im kommenden Kita-Jahr nötig“, sagte die Beigeordnete für Bildung, Kultur, Jugend und Sport, Noosha Aubel, heute im Jugendhilfeausschuss.

Für das Kita-Jahr 2020/2021 wird es demnach keine stadtweit einheitliche Elternbeitragsordnung geben. Das bedeutet, dass für das im August beginnende Kita-Jahr jeder Träger eine eigene Elternbeitragsordnung erstellt und diese dem Fachbereich Bildung, Jugend und Sport vorlegt, um das Einvernehmen herzustellen. Auf dieser Grundlage können dann die jeweiligen Elternbeiträge erhoben werden. In Potsdam werden in circa 150 Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kita, Hort), mehr als 95 Kindertagespflegestellen sowie alternativen/flexiblen anderen Angeboten der Kindertagesbetreuung, wie Kurzzeitkinderbetreuung, Aki (andere Kindertagesbetreuung im Grundschulalter) und Eltern-Kind-Gruppen insgesamt 17 260 Kinder betreut.

Eine Anpassung der Elternbeitragsordnung war notwendig geworden, weil eine Gesetzesänderung die Ermittlung des erhebbaren Beitrages weg von der Betrachtung der durchschnittlichen Kosten über alle Träger zu einer neuen Höchstbeitragsbetrachtung mit Blick auf die wirtschaftlichen Einheiten von Trägern führte. „Es bleibt unser Ziel, eine stadtweit einheitliche Beitragsordnung zu schaffen. Dies streben wir für das Kita-Jahr 2021/22 an“, so Aubel. Die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes mit Beitragsfreiheit für Transferleistungsbezieher und Eltern mit einem Haushaltseinkommen unter 29 000 Euro bleibt davon unberührt.