Pressemitteilung Nr. 342 vom 23.05.2019 Anträge auf Rückzahlung von Kita-Elternbeiträgen ab 3. Juni

Oberbürgermeister dankt Kita-Elternbeirat / Beigeordnete startet Antragsverfahren

Die Landeshauptstadt wird am Montag, den 3. Juni, das Antragsverfahren zur freiwilligen Rückerstattung von zu viel gezahlten Kita-Elternbeiträgen starten. „Ich bin sehr froh, dass wir mit dem beschlossenen Nachtragshaushalt und den Abstimmungen mit den zuständigen Landesministerien nun soweit sind, die Kita-Beiträge im Sinne der Eltern regulieren zu können. Mein Dank gilt dem Kita-Elternbeirat um Wiebke Kahl und den Kita-Trägern, die uns im Verlauf des Aufarbeitungsprozesses konstruktiv unterstützt und gemeinsam mit uns an einer Lösung zur Rückerstattung gearbeitet haben“, sagt Oberbürgermeister Mike Schubert, der im Jahr 2017 als Beigeordneter für Jugend mit der Aufarbeitung des Themas begonnen und sich immer für eine Rückzahlung eingesetzt hatte.

Die Stadtverordneten haben im Mai der Teil-Rückzahlung von Kita-Elternbeiträgen aus der Zeit vom 1. Januar 2015 bis 31. Juli 2018 zugestimmt und das notwendige Geld dafür zur Verfügung gestellt. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am heutigen Tag und der erwarteten Mitteilung der Kommunalaufsicht und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, keine Einwände gegen die Auszahlung zu haben, ist der Weg für die Teil-Rückzahlung frei. Nun folgen die Vereinbarungen mit den einzelnen Trägern zur freiwilligen Regulierung der Beiträge. „Dann können wir mit dem Antragsverfahren und nach Prüfung der Anträge sofort mit der Auszahlung beginnen“, sagte Noosha Aubel, Beigeordnete für Bildung, Kultur, Jugend und Sport.

Der Antrag auf Rückzahlung befindet sich auf einer DIN-A4-Seite und muss für jedes Kind, das zwischen 2015 und Mitte 2018 in einer Kindertagesbetreuung war, ausgefüllt werden. Auf einer weiteren Seite befindet sich die sogenannte Abtretungserklärung, in der die Eltern erklären, nach der Auszahlung keine weiteren Ansprüche für den Zeitraum geltend zu machen. Auf weiteren zwei Seiten geht es um das Thema Datenschutz und die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten.

„Wir haben die Anträge in Abstimmung mit den Trägern und dem Elternbeirat so einfach wie möglich gestaltet“, sagt Noosha Aubel. Bei dem Antrag müssen Name und Anschrift der Sorgeberechtigten, der Name des Kindes, die Kita und der Zeitraum der Betreuung, die Anzahl weiterer unterhaltsberechtigter Kinder des Haushaltes sowie die Kontonummer für die Rückerstattung angegeben werden. Abgegeben werden die Anträge beim Träger der jeweiligen Betreuungseinrichtung, in der das Kind in dem Zeitraum betreut wurde. Der Träger der Einrichtung prüft die Unterlagen und errechnet anhand der vorliegenden Beitragstabellen den neuen, rückwirkend geltenden Elternbeitrag. Die Differenz der gezahlten Beiträge und der nun von den Stadtverordneten nachträglich beschlossenen Beitragshöhen erhalten die Eltern zurückerstattet. Die Tabellen sind einsehbar unter www.potsdam.de/elternbeitrag. Auf der Seite wird ab 3. Juni auch der Antrag als Download sowie weitere detaillierte Informationen samt FAQ-Liste zum Thema zur Verfügung stehen.

Für Informationen rund um das Thema freiwillige Regulierung zu viel gezahlter Eltern-Beiträge hat die Verwaltung eine Hotline unter der Nummer 0331 2892020 geschaltet. Fragen dazu können auch per E-Mail an elternbeitraege@rathaus.potsdam.de gesendet werden.

Die Landeshauptstadt Potsdam hatten immer wieder zugesichert, die in den vergangenen Jahren zu viel gezahlten Kita-Elternbeiträge an die Eltern zurückzahlen zu wollen. „Dieses Versprechen haben wir gehalten“, sagt Mike Schubert. „Mein Dank gilt neben dem Kita-Elternbeirat und den Trägern auch der Beigeordneten Noosha Aubel und der Fachbereichsleiterin Recht und Vergabemanagement, Karin Krusemark, die in den vergangenen Monaten das Thema übernommen und zu einem guten Ende für die betroffenen Eltern geführt haben“, so der Oberbürgermeister.