Pressemitteilung Nr. 27 vom 21.01.2021 Lärmmessungen nach Inbetriebnahme des Flughafens BER

Veröffentlichung der Flugverfahren und Lärmmessungen auch für Potsdam geplant

Auch für das Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam sind nach der Inbetriebnahme des Flughafens BER „Willy Brandt“ mobile Messungen zur Lärmauswirkung durch die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH geplant. Die Messungen sind in näher zum Flughafen gelegenen Orten bereits gestartet. In Potsdam sollen sie an drei Standorten erst im 4. Quartal 2022 erfolgen. Die Messungen werden für einen Vergleich zur Nullmessung im Jahr 2014 wieder in Potsdam-Süd, Potsdam-West und im Ortsteil Sacrow stattfinden.

Die zeitliche Verschiebung der Eröffnung des neuen Flughafens Berlin Brandenburg, der sich ca. 31 Kilometer Luftlinie entfernt vom Stadtzentrum Potsdams befindet, wirkt sich nicht auf die grundsätzliche Festlegung der Flugverfahren vom 26. Januar 2012 aus. Die sensibelste ausgewiesene fluglärmrelevante Region bezogen auf den Nachtschutz endet in Ludwigsfelde. Somit hat Potsdam keinen Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen.

Die Flugverfahren, umgangssprachlich „Flugrouten“ genannt, in Deutschland legt die Deutsche Flugsicherung (DFS) fest. Die Entscheidung über die Einführung des Flugbetriebs nach Instrumentenflugregeln trifft die Landesluftfahrtbehörde (BAF) nach einer lärmfachlichen Bewertung des Umweltbundesamtes. Diese werden als Rechtsverordnungen erlassen.

Flugverfahren werden nach ihrer Inbetriebnahme regelmäßig auf ihr Optimierungspotential überprüft. Ziel ist dabei insbesondere die Sicherheit und/oder den Lärmschutz zu verbessern. Die Fluglärmkommission (FLK) berät die (DFS) und das BAF, deren Ergebnisse in die Entscheidungsfindung der Behörden mit einfließen. Die FLK setzt sich aus Vertretern der vom Fluglärm in der Umgebung des Flugplatzes betroffenen Gemeinden, der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, der Fluggesellschaften, des Flugplatzbetreibers und der Landesbehörden zusammen. Die Landeshauptstadt Potsdam ist seit 2010 ständiges Mitglied.

Fluglärmbeschwerden zum Flughafen BER nimmt der Fluglärmschutzbeauftragte entgegen. Das Büro des Fluglärmschutzbeauftragten befindet sich in der Gemeinde Schönefeld (kontakt@fluglaermschutzbeauftragter-ber.de). Beschwerden zum Betrieb von Militärflugzeugen sind an die Abteilung Flugbetrieb in der Bundeswehr zu richten.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: www.potsdam.de/flugrouten