Pressemitteilung Nr. 244 vom 16.04.2020 Kinder-Notbetreuung wird verlängert und ausgeweitet

Bereits bewilligte Anträge müssen nicht neu gestellt werden
Kita-Erzieherin am Tisch
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Kita-Erzieherin am Tisch (Foto: adobestock.com/riopatuca images)

Nach der Bund-Länder-Einigung zu den Corona-Eindämmungsmaßnahmen vom 15. April 2020 bleiben Kindertageseinrichtungen (Krippen, Kitas, Horte und Kindertagespflegestellen) bis auf weiteres geschlossen. Die Notbetreuung wird fortgesetzt und soll auf weitere Berufs- und Zielgruppen ausgeweitet werden. Im Hinblick auf die Ausweitung der Notbetreuung muss die neue Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg abgewartet werden. Sobald diese vorliegt, wird die Landeshauptstadt Potsdam die Umsetzung organisieren und dazu informieren. Antrag und die dann angepasste Liste der Anspruchsberechtigten werden auf www.potsdam.de zu finden sein.

Eltern, die bereits einen genehmigten Antrag auf Notbetreuung haben, brauchen keinen neuen Antrag zu stellen: Befristet beantragte und bewilligte Anträge auf Notbetreuung in der Kindertagesbetreuung bedürfen keines Verlängerungsantrags, sofern die Voraussetzungen, die zur Entscheidung geführt haben, unverändert sind.

Stand: 16. April 2020