Pressemitteilung Nr. 221 vom 01.04.2019 Einwohnerantrag hat nicht ausreichend gültige Stimmen

Rathaus Potsdam
© Anastasia Hermann
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Der Einwohnerantrag zum Thema „Potsdams direkte Busanbindung in den Norden und nach Berlin erhalten“ hat weniger gültige Stimmen als nötig und ist somit unzulässig. Darüber hat die Landeshauptstadt Potsdam die Initiatoren des Einwohnerantrages sowie die Stadtverordneten am Montag informiert. Eine entsprechende Beschlussvorlage, den Einwohnerantrag für unzulässig zu erklären, erhalten die Stadtverordneten für ihre Sitzung am Mittwoch zur Entscheidung.

Die Initiatoren haben der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung am 6. März 2019 einen entsprechenden Antrag verbunden mit 559 Unterschriftenlisten übergeben, die Prüfung ist nun abgeschlossen. Nach Prüfung der Listen wird Folgendes festgestellt: 5559 Unterschriften wurden insgesamt abgegeben, davon sind 4410 Unterschriften gültig. 1149 Unterschriften sind ungültig – das entspricht 20,67 Prozent aller Unterschriften. Eintragungen, welche die Person des Unterzeichners nach Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift nicht zweifelsfrei erkennen lassen sowie Doppel- und Mehrfachunterschriften sind ungültig.

Damit wurde mit 2,94 Prozent das Quorum von drei Prozent aller Antragsberechtigten nicht erreicht. 4498 gültige Unterschriften wären notwendig gewesen. Ein Einwohnerantrag kann durch jede Einwohnerin und jeden Einwohner, die/der seinen ständigen Wohnsitz in der Landeshauptstadt und das 16. Lebensjahr vollendet hat, gestellt werden. Am Übergabetag (6. März) waren 149 933 Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt antragsberechtigt – beim erforderlichen Quorum von drei Prozent der Antragsberechtigten waren 4498 gültige Unterschriften nötig.